Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08706
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenfeststellung Projekt Neubau Hoheworthbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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21.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei dieser Vorlage für das Projekt „Neubau Hoheworthbrücke“ um einen Beschluss über eine Kostenfeststellung einer Baumaßnahme, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass, bisheriger Ablauf
Die Hoheworthbrücke im Bürgerpark (Baujahr 1949) ist in einem schlechten Gesamtzustand und wirtschaftlich nicht instandzusetzen. Hierzu verweise ich auf die DS 17-05932 (Beratung im Bauausschuss am 05.12.2017), mit der die Kosten für den Brückenneubau bereits auf 975.000 € festgestellt wurden.
Im Frühjahr 2018 wurde der Neubau zur Realisierung ab Herbst 2018 ausgeschrieben. Es gingen zwei wertbare Angebote ein. Beide konnten jedoch nicht beauftragt werden, da die Angebotssumme deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln lag.
Die Kostenschätzung für den Neubau orientierte sich aufgrund vergleichbarer Parameter an der im Jahr 2016 realisierten Hennebergbrücke mit einem jährlichen Aufschlag von rund 5 % für seither gestiegene Baupreise sowie zur Berücksichtigung der guten Baukonjunktur. Unter Beachtung diverser, das Ausschreibungsergebnis negativ beeinflussender Faktoren (u. a. kurze Vorlaufzeit bis zur Realisierung, kurzes Zeitfenster für den Bau) wurde entschieden, dass eine Neuausschreibung unter veränderten Rahmenbedingungen eine Chance auf wirtschaftlichere Angebote gibt.
Im Juni 2018 wurde die Brücke erneut ausgeschrieben. Es gingen wiederum nur zwei Angebote ein, obwohl insgesamt acht Baufirmen die Angebotsunterlagen angefordert hatten. Beide Angebote liegen erneut etwa in Höhe des ersten Ausschreibungsergebnisses. Insofern hat die Neuausschreibung unter geänderten Rahmenbedingungen (längere Vorlaufzeit bis zum Baubeginn, Füllen des Auftragsbestandes der Bauwirtschaft für das kommende Wirtschaftsjahr) nicht die erhofften Auswirkungen auf ein günstiges Angebot gehabt.
Trotz der erneut hohen Baukosten ist die Umsetzung der Maßnahme dringend geboten. Bei der derzeitigen Auslastung der Bauwirtschaft aufgrund der guten Baukonjunktur ist mit wirtschaftlicheren Angeboten bei einer erneuten Ausschreibung nicht zu rechnen. Zudem ist eine Nutzung der heutigen Brücke über den ab Ende Januar 2019 geplanten Baubeginn hinaus aufgrund des Schadensbildes für die Nutzer nicht mehr zu vertreten, da der Schädigungsprozess an der Gründung kontinuierlich fortschreitet. Speziell in Hochwassersituationen (mit entsprechendem Wasserdruck auf die Pfeiler) oder bei Eisgang besteht die Gefahr des plötzlichen Versagens der Gründung.
Kosten
Aufgrund des unmittelbaren Bezuges auf das Submissionsergebnis zum Brückenneubau sind die kalkulierten Teilkosten als nicht-öffentliche Anlage angeführt.
Finanzierung
Die Kosten für das Projekt „Neubau der Hoheworthbrücke“ betragen 1.367.000 €.
Für den Neubau der Brücke Hoheworth stehen insgesamt im Projekt 5E.6600087 1.180.000 € zur Verfügung. (80.000 € für Planung aus 2016, 50.000 € überplanmäßig aus Dezember 2017, 850.000 € für Bau aus 2018, 200.000 € überplanmäßig aus Mai 2018).
Für die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 200.000 € ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vorgesehen, die dem Rat mit separater Drucksache zur Beschlussfassung in der Sitzung am 04.09.2018 vorgelegt werden soll.
Die Umsetzung der Maßnahme vor Ort soll in der Zeit von Ende Januar 2019 bis Ende Juli 2019 erfolgen.
