Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-01085-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkverbot
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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16.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats vom 25.02.2016:
Der Bezirksrat Schunteraue beschließt, dass von der Ecke Kralenriede/Albert-Schweitzer-Straße bis zur Einfahrt der GS Schunteraue ein Parkverbot ausgesprochen wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften darf ein absolutes Haltverbot nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Dies vorweggenommen wird die Anregung des Stadtbezirksrates wie folgt beantwortet:
Die Verwaltung hat im Jahr 2016 jeweils 15 m vor und hinter der Einmündung Kralenriede/Albert-Schweitzer-Straße ein absolutes Haltverbot einrichten lassen. Das beantragte absolute Haltverbot geht hierüber hinaus. Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass seit der Einrichtung des absoluten Haltverbots selbst für Schulbusse mit ihrem erhöhten Verkehrsraumbedarf keine weiteren Verkehrsbehinderungen festgestellt wurden, wenn außerhalb dieses Abschnitts geparkt wurde. Die Verwaltung hält aus diesem Grund die Ausweitung des absoluten Haltverbots für nicht zulässig und auch nicht für notwendig.
Dies entspricht auch dem Grundsatz: „So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viele wie nötig.“
