Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07758
Grunddaten
- Betreff:
-
87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig Trakehnenstraße-Ost Stadtgebiet zwischen der Trakehnenstraße, dem Springbach, der A 395 und dem Gewerbegebiet Senefelder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Anhörung
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17.05.2018
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16.08.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.08.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht
sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der
Planänderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 01.12.2009 die Aufstellung der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB wird der Bebauungsplan ST 81 „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ mit überwiegend gleichem Geltungsbereich aufgestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.07.2015 von der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 18.08.2015 zur Äußerung aufgefordert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 01.12.2016 in Form einer Bürgerversammlung statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben vom 21.03.2018 von der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 23.04.2018 zur Äußerung aufgefordert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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2
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581,7 kB
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3
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102,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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543,3 kB
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