Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08747
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromversorgung der Orts-Feuerwehrhäuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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22.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stellungnahme 18-07805-01 https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009251 wird bei 17 Feuerwehrhäusern von der Möglichkeit der externen Stromeinspeisung berichtet, um
"im Falle eines Stromausfalls einen Notbetrieb (Heizung, Licht, kleine elektrische Verbraucher) des jeweiligen Feuerwehrhauses zu ermöglichen. In 10 dieser 17 Feuerwehrhäuser sind auch Stromerzeuger für die Einspeisung stationiert."
Um diese Aussage richtig einordnen zu können, haben wir folgende Fragen:
- Ist es richtig, dass nur 10 Feuerwehrhäuser (von insgesamt 30) mit einem stationären Stromerzeuger ausgestattet sind und nur diese 10 sofort in der Lage wären, ihr Feuerwehrhaus sofort mit Licht, Heizung etc. zu versorgen?
- Verstehen wir es richtig, dass bei 13 Feuerwehrhäusern keine Möglichkeit zur Notstrom-Einspeisung besteht?
- Wieviele mobile Stromerzeuger (Notstrom) stünden in Braunschweig der Stadt im Falle eines großflächigen Stromausfalls sofort zur Verfügung?
