Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nibelungen-Wohnbau-GmbH: Wohnformen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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09.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der P2-Fraktion vom 27.07.2018 [18-08656] nimmt die Nibelungen-Wohnbau-GmbH wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 2:
Im Immobilienportfolio der Nibelungen-Wohnbau-GmbH für alle Zielgruppen befinden sich auch öffentlich geförderte Wohnungen, welche vorrangig für Senioren ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung stehen. Diese konkrete Altersgrenze ist zwingende Auflage des jeweiligen Förderprogramms und somit Bedingung zum Erhalt eines Mietvertrages.
Aktuell sind bei der Nibelungen-Wohnbau-GmbH 39 Wohnungssuchende unter der Altersgrenze von 60 Jahren im Interessentenstamm registriert, welche aus unterschiedlichen Gründen eine körperliche Einschränkung vorweisen. Die Versorgung der Interessenten mit barrierefreien bzw. geeigneten Wohnungen erfolgt zeitnah.
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH verfügt aktuell über 576 barrierefreie Wohnungen (alle vermietet), von denen 130 öffentlich geförderte Wohnungen verbindlich zweckgebunden für Senioren ab dem Lebensalter von 60 Jahren sind. Die übrigen 446 Wohnungen stehen somit auch allen Menschen unter dem Lebensalter von 60 Jahren zur Verfügung.
Durch die aktuellen Neubauvorhaben in der Weststadt und dem Nördlichen Ringgebiet wird sich das Angebot von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen für alle Zielgruppen deutlich erhöhen. Hier wurde keine Förderung mit Altersbegrenzung in Anspruch genommen. Auch bei den großen Umbaumaßnahmen im Fördergebiet des „Stadtumbaus West“ unterliegen die geförderten, barrierefreien Wohnungen keiner Altersbegrenzung.
Zu Frage 3:
Die Mieterinnen und Mieter unserer Wohnungen im sogenannten „betreuten Wohnen“ sind mit Abschluss des Mietvertrages an unseren jeweils standortgebundenen Kooperationspartner im Rahmen eines Pflegegrundleistungsvertrages gebunden. Hierunter fallen z.B. Angebote im Haus wie Veranstaltungen bzw. gemeinsame Aktivitäten.
Sollten darüber hinausgehende persönliche Pflegeleistungen wie z.B. „Hilfe bei der Körperpflege“ erforderlich sein, haben unsere Mieterinnen und Mieter freie Vertragswahl mit einem Pflegedienstunternehmen ihrer Wahl.
