Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08759

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Anfrage der BIBS-Fraktion vom 14.02.2018 teilte die Verwaltung mit, dass die darin angesprochene Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Richard Borek Stiftung zur gemeinsamen Förderung der Entwicklung von städtebaulichen Konzeptionen für die Braunschweiger Innenstadt das Ziel habe, städtebauliche Konzepte für die Braunschweiger Innenstadt zu fördern und entsprechende Planungsaufträge (die sich gemäß Vertragsvereinbarung „an dem von Herrn Professor Ackers entwickelten ‚Leitbild Innenstadt‘ orientieren“) zu finanzieren.

Die erste Vereinbarung hatte eine Laufzeit von 2008 bis 2012, die zweite Vereinbarung hatte eine Laufzeit von 2013 bis 2017. „Derzeit wird aufgrund der positiven Erfahrungen eine erneute Verlängerung der Vereinbarung vorabgestimmt.“ (siehe Ds. 18-07422-01).

In einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 18.06.2018 wurde bezüglich der Planungskonzeption zum Thema Übergänge/Eingänge Magni mitgeteilt, dass ein Architekturbüro im Rahmen der Rahmenvereinbarung zur Innenstadt mit der Richard Borek Stiftung beauftragt werden solle. (siehe Ds. 18-08527). Diese Aussage erweckt den Anschein, dass mittlerweile die Rahmenvereinbarung verlängert wurde.

Wir bitten um Sachstandsbericht:

1. Wurde die Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Richard Borek Stiftung zur gemeinsamen Förderung der Entwicklung von städtebaulichen Konzeptionen für die Braunschweiger Innenstadt mittlerweile zum dritten Mal verlängert und wenn nein, wann soll die Verlängerung erfolgen?

2. Wenn ja, wieso haben die politischen Gremien entgegen der bisherigen Praxis darüber nicht entscheiden dürfen?

3. Warum folgt die Innenstadtplanung dem Ackers-Leitbild ohne Einbindung in „Denk Deine Stadt“?
 

 

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