Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08601-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.:

Der fragliche Graben dient zur Ableitung des Grundwassers und des geringen Oberflächenabflusses von den angrenzenden Flächen. Die vorgenommene Sohlräumung diente dazu, diese Funktion für die Zukunft aufrecht zu erhalten.  Anlässlich einer Ortsbesichtigung am 25.07.2018 hat die Verwaltung festgestellt, dass mittlerweile wieder einige Äste in dem fraglichen Gewässer liegen. Da über den Graben keine größeren Wassermengen abfließen, ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des Grabens dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz wird die Beseitigung der Äste kurzfristig beauftragt.

 

Zu 2.:

Üblicherweise wird das Räumgut bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Böschungsoberkante abgelagert. Diesem grundsätzlichen Vorgehen wird auch durch die gesetzliche Verankerung einer entsprechende Duldungspflicht der Anlieger Rechnung getragen. Das an der Böschungsoberkante gelagerte Material soll daher dort verbleiben.

 

Zu 3.:

Durch die erfolgte Sohlräumung wurde die hydraulische Leistungsfähigkeit des Grabens deutlich verbessert. Zukünftig soll die Unterhaltung des Grabens daher erfolgen, sobald ein entsprechender Bedarf besteht.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise