Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08689-01
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau Garage/Gartenhäuschen am Möncheweg/Ecke Julius-Elster Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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14.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.08.2018 (18-08689) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Eine Vor-Ort-Besichtigung am Freitag, dem 03.08.2018, hat Folgendes ergeben:
Es gibt zwei Eckgrundstücke in der Einmündung Julius-Elster-Straße/Ecke Möncheweg, die für die Anfrage in Frage kommen.
- Grundstück Möncheweg 57, Ecke Julius-Elster Straße. Dort steht auf der südlichen Grundstückshälfte ein Gartenhaus, welches aufgrund seiner Größe eine verfahrensfreie Baumaßnahme gemäß Anhang 1.1 zu § 60 NBauO darstellt. Eine Genehmigung oder Prüfung durch die Verwaltung ist nicht erfolgt, da nicht erforderlich.
- Grundstück Julius-Elster-Straße 1/Ecke Möncheweg. An der östlichen Grundstücksgrenze zum Möncheweg ist ein mit Holz verkleideter Stahlcontainer errichtet worden. Auch dieser fällt aufgrund seiner Größe unter eine verfahrensfreie Baumaßnahme gemäß Anhang 1.1 zu § 60 der NBauO. Dies besagt, dass Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 40 m³ verfahrens-, d. h. genehmigungsfrei sind. Daher hat auch hier keine Prüfung oder Genehmigung durch die Verwaltung zu erfolgen.
Beide baulichen Anlagen sind so angeordnet, dass sie die Sichtachse für Autofahrer – aus der Julius-Elster-Straße kommend - nicht beeinträchtigen.
I. A.
