Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08689-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.08.2018 (18-08689) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Eine Vor-Ort-Besichtigung am Freitag, dem 03.08.2018, hat Folgendes ergeben:

 

Es gibt zwei Eckgrundstücke in der Einmündung Julius-Elster-Straße/Ecke Möncheweg, die für die Anfrage in Frage kommen.

 

  1. Grundstück Möncheweg 57, Ecke Julius-Elster Straße. Dort steht auf der südlichen Grundstückshälfte ein Gartenhaus, welches aufgrund seiner Größe eine verfahrensfreie Baumaßnahme gemäß Anhang 1.1 zu § 60 NBauO darstellt. Eine Genehmigung oder Prüfung durch die Verwaltung ist nicht erfolgt, da nicht erforderlich.
     
  2. Grundstück Julius-Elster-Straße 1/Ecke Möncheweg. An der östlichen Grundstücksgrenze zum Möncheweg ist ein mit Holz verkleideter Stahlcontainer errichtet worden. Auch dieser fällt aufgrund seiner Größe unter eine verfahrensfreie Baumaßnahme gemäß Anhang 1.1 zu § 60 der NBauO. Dies besagt, dass Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 40 m³ verfahrens-, d. h. genehmigungsfrei sind. Daher hat auch hier keine Prüfung oder Genehmigung durch die Verwaltung zu erfolgen.

 

Beide baulichen Anlagen sind so angeordnet, dass sie die Sichtachse für Autofahrer – aus der Julius-Elster-Straße kommend - nicht beeinträchtigen.

 

I. A.
 

 

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