Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08686-01
Grunddaten
- Betreff:
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Container für Schulkindbetreuung - Schule Lindenbergsiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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14.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 213 vom 01. August 2018 (18-08686) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
In der Grundschule Lindenbergsiedlung wird in Trägerschaft des DRK, Kreisverband Braunschweig-Salzgitter, ein Schulkindbetreuungsangebot für insgesamt 60 Kinder in drei Betreuungsgruppen vorgehalten. Zwei dieser Gruppen sind in mobilen Pavilloneinheiten untergebracht.
Mobile Pavilloneinheiten zur schnellen bedarfsgerechten Bereitstellung von Betreuungs- oder Unterrichtsräumen werden für den Zeitraum von fünf Jahren bauordnungsrechtlich genehmigt. Diese Genehmigung kann, bei weiterhin bestehendem Bedarf, für jeweils fünf Jahre verlängert werden. Eine mehrmalige Verlängerung ist möglich.
An der Grundschule Lindenbergsiedlung ist für einen Pavillon aktuell die Verlängerung der Genehmigung für weitere fünf Jahre, beginnend ab Januar 2019, beantragt. Für den zweiten Pavillon ist die derzeitige Genehmigung bis 2022 gültig.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich wird in Braunschweig die Einführung der Ganztagsgrundschule an allen Schulstandorten angestrebt. Hier gibt es aufgrund der schulrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit der Doppelnutzung von schulischen Räumen, so dass die entsprechenden Betreuungsangebote bei Einführung des Ganztagsbetriebs in der Grundschule Lindenbergsiedlung in Unterrichtsräume verlegt werden können.
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine solche Doppelnutzung auch für Betreuungsangebote außerhalb der Ganztagsgrundschule möglich. Da es für alle Betreuungsgruppen des DRK an Grundschulen derzeit eine adäquate Unterbringung gibt, wird eine Verlegung der Betreuungsangebote derzeit nicht erwogen.
