Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08685-01
Grunddaten
- Betreff:
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Betriebs-Kita Klinikum, Fichtengrund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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14.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 1. August 2018 (18-08685) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.)
Maßgeblich bei der Ausstattung von städtischen Kindertagesstätten und den Einrichtungen freier Träger sind u.a. die Bestimmungen des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Diese sind auch Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Landesschulbehörde, die für die Betriebs-Kindertagesstätte vorliegt.
Weiterhin kann auch das pädagogische Konzept der Einrichtung Einfluss auf die Ausstattung und die Spielangebote in der Kindertagesstätte nehmen. Dieses wird durch den Träger der Kindertagesstätte, hier die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Braunschweig, erstellt und ist ebenfalls zur Erteilung der Betriebserlaubnis vorzulegen und regelmäßig zu überarbeiten.
Zu Frage 2.)
Die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadt Braunschweig ist nicht gegeben.
Zu Frage 3.)
Typischerweise bedienen Betriebs-Kindertagesstätten nicht unbedingt die Bedarfe des Stadtbezirkes, sondern die der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Allgemeinen werden ein Drittel der angebotenen Plätze für Nichtbetriebsangehörige zur Verfügung gestellt. In der Betriebs-Kindertagesstätte des Klinikums stehen grundsätzlich bis zu 30 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze zur Verfügung. Im Kindergartenjahr 2017/2018 waren 6 Krippen- und 16 Kindergartenplätze durch Kinder belegt, die im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode wohnen.
