Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08507-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 212 Heidberg-Melverode vom 27.06.2018:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Echobrücke am Kennelbad in den Lichtparcours 2020 mit einzubinden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für den oben genannten Beschluss über die Aufnahme eines Kunstobjekts in die Planungen zum Lichtparcours 2020 besteht keine Beschlusszuständigkeit des Stadtbezirksrates im Sinne des § 93 NKomVG oder der erweiterten Zuständigkeiten im Sinne der Hauptsatzung, da der Lichtparcours als Projekt eine überbezirkliche Ausstrahlungskraft aufweist.

 

Insofern wird der Beschluss des Stadtbezirksrates vorliegend als Vorschlag i. S. d. § 94 Abs. 3 S. 1 NKomVG gewertet.

 

Ungeachtet dessen liegt es zunächst in der freien Entscheidung der Künstler, bestimmte Objekte in ihren Planungen für den Lichtparcours einzubeziehen: Als erster Schritt erfolgt die Entwurfserstellung und -einreichung seitens der Künstler. Anschließend begibt sich die Verwaltung auf die Suche nach möglichen Sponsoren, um die Finanzierung der vorgestellten künstlerischen Entwürfe sicherzustellen. Sollte sich kein Sponsor finden lassen, muss von den nicht finanzierbaren Entwürfen Abstand genommen werden.

 

Sollte demnach ein Künstler einen Entwurf für die Einbeziehung der Echobrücke einreichen, wird die Verwaltung diesen Entwurf im Sinne des o. g. Verfahrens und im Rahmen der Möglichkeiten in die vorbereitenden Planungen miteinbeziehen.


 

 

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