Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08593-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens gibt es diverse öffentlich-rechtliche Aufgaben, die ausdrücklich Amtsärztinnen und Amtsärzten vorbehalten sind (Infektionsfälle, Trinkwasser- und Umweltfragen, Katastrophenfälle, etc.). Amtsärztinnen und Amtsärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Fachärztin oder Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ zu führen.

 

Nach dem Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Leiters des Gesundheitsamtes, Herrn Dr. Wolter, zum 1. Mai 2018 verfügt derzeit lediglich die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Buhr-Riehm, über die amtsärztliche Qualifikation. Zwar sucht die Verwaltung bereits seit Anfang 2018 für die stellvertretende Leitung eine Nachfolge mit entsprechender Qualifikation. Dies ist aufgrund des ärztlichen Nachwuchsmangels und trotz Einschaltung eines Personalberatungsunternehmens bislang jedoch noch nicht gelungen.

 

Um eine adäquate Vertretung in Urlaubs- und Krankheitszeiten sicherzustellen, ist eine Kooperation mit dem Landkreis Wolfenbüttel zur gegenseitigen Vertretung angestrebt worden. Zuständig für den Beschluss einer solchen Vereinbarung ist der Verwaltungs-

ausschuss. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wurde der Beschluss im Umlaufverfahren gefasst.

 

Der detaillierte Sachverhalt ist dem als Anlage beigefügten Beschluss im Umlaufverfahren des Verwaltungsausschusses (18-08593) zu entnehmen. Die Kooperationsvereinbarung wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten unterzeichnet.

 

 

 

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Anlagen

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