Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Aufstufung der Gemeindestraße „Schillstraße“ zur Kreisstraße K 11, Abschnitt 75 sowie der Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 11 „Helmstedter Straße“ zur Gemeindestraße wird zugestimmt.

Die Umstufungen zum 1. Januar 2019 sind zu verfügen und zeitnah öffentlich bekanntzumachen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Umstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße und einer Kreisstraße zur Gemeindestraße um einen Beschluss über Umstufungen von Straßen, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Bereits im Verkehrsentwicklungsplans (VEP) wurde die Führung der Bundesstraße B 1 über die Schillstraße empfohlen. Da die Verkehrsbedeutung der Bundesstraße B 1 durch die Verlegung des großräumigen Verkehres auf die Autobahn A 39 abgenommen hat, wurde die B 1 im östlichen Abschnitt der Helmstedter Straße bereits zum 1. Januar 2014 zur Kreisstraße mit der Bezeichnung K 11 abgestuft.

 

Unabhängig von der bereits erfolgten Abstufung der B 1 hat der Verwaltungsausschuss mit Beschluss vom 8. Juli 2014 (Drucksache 16694/14) entschieden, die Empfehlung des VEP, den Verkehr von der Helmstedter Straße auf die Schillstraße zu verlagern und somit die neue Kreisstraße K 11 zu verlegen, weiterzuverfolgen.

Mit Beschluss vom 8. Juli 2015 (Vorlage 15-00276) hat der Planungs- und Umweltausschuss einer konkreten Planung und dem Ausbau der Helmstedter Straße und der Leonhardstraße mit dem Ziel, die Verkehrsbelastung durch den Rückbau auf der Helmstedter Straße zu reduzieren und den Verkehr auf die Schillstraße zu verlegen, zugestimmt.


 

Da eine Straße nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung einzustufen ist, wird vorgeschlagen, die Aufstufung der Schillstraße von einer Gemeindestraße zur Kreisstraße und die Abstufung einer Teilstrecke der Helmstedter Straße von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße gem. § 7 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 NStrG einzuleiten (Anlage 1).

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.

 


 

 

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Anlagen

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