Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08585
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Nachtragswirtschaftsplan 2018 - Umgestaltung Lilienthalplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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23.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anpassung des Wirtschaftsplans 2018 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) durch die als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplanung resultiert aus der von der SFB durchzuführenden Maßnahme der Umgestaltung des Lilienthalplatzes. Die Maßnahme ist bereits im Wirtschaftsplan 2018 enthalten, nunmehr jedoch aufgrund des fortgeschrittenen Abstimmungsstandes mit allen an der städtebaulichen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig Beteiligten anzupassen.
I. Ausgangslage
Im Rahmen der Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 11. April 2016 (16-01754) an den Rat der Stadt Braunschweig und der Mitteilung vom 28. Februar 2017 (17-04070) an den Stadtbezirksrat 112, den Planungs- und Umweltausschuss, den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur städtebaulichen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig wurden die Gremien zu der in diesem Kontext vorgesehenen und erforderlichen Neuordnung des Lilienthalplatzes auf Grundlage der seinerzeit jeweils vorliegenden Erkenntnisse informiert.
Neben der seit Jahren problematischen Parksituation auf dem Lilienthalplatz und der Großinvestition des Baus des „Lilienthalhauses 1“ durch die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg (BraWo), das nunmehr bereits erfolgreich als Dienstleistungszentrum in Betrieb gegangen ist, war die Verkehrsinfrastruktur neu zu planen.
Die nicht befriedigende Parkplatz- und Verkehrssituation am Lilienthalplatz und dem unmittelbaren Umfeld ist in einem ersten Schritt durch den Bau eines Parkhauses südlich des Flughafens durch die Braunschweiger Parken GmbH, deren Gesellschafterinnen die SFB und die BraWo sind, erheblich verbessert worden. Die Eröffnung des Parkhauses ist Anfang August 2018 erfolgt. Damit sind die weiteren Maßnahmen zur Neuordnung des Lilienthalplatzes, der bislang als notwendiger Parkraum unerlässlich war, jetzt möglichst zeitnah zu beginnen. Wie in o. a. Mitteilung bereits skizziert, soll die Abwicklung wesentlich über die SFB erfolgen, die als kleine und erfahrene Projektgesellschaft in der Lage ist, schnell und effizient zu handeln. Den erforderlichen Grunderwerb hat die SFB zum größten Teil vorgenommen.
Die Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Lilienthalplatzes wurde durch den Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 7. Juni 2017 beschlossen (17-04278 vom 5. Mai 2017 sowie 17-04278-01 vom 7. Juni 2017). Im weiteren Verlauf wurde der Finanz- und Personalausschuss am 1. März 2018 (18-07609) durch die Mitteilung der Verwaltung vom 27. Februar 2018 über den Beginn der Bauarbeiten für das Parkhaus am Forschungsflughafen und die Absicht, dass die SFB nach Fertigstellung des Parkhauses die grundlegende Umgestaltung des Lilienthalplatzes zeitnah in Angriff nehmen wird, informiert.
II. Nachtragswirtschaftsplan SFB 2018
Zur Finanzierung der von der SFB durchzuführenden Maßnahmen ist eine Anpassung des Finanzplanes 2018 der SFB erforderlich, mithin des Teils des Wirtschaftsplanes, der die investiven Bestandteile beinhaltet.
Daraus ergeben sich in folgenden Positionen Auswirkungen auf die Ergebnisplanung 2018:
- Der Nachtragswirtschaftsplan 2018 enthält wegen der späteren Fertigstellung nur sehr geringe Abschreibungsbeträge.
- Verzögerungen beim Parkhausbau führten zu späteren Auszahlungen des Gesellschafterdarlehns an die Braunschweiger Parken GmbH und damit zu geringeren Zinserträgen. Gegenläufig führen die Verzögerungen bei den Umbaumaßnahmen dazu, dass Zinsen für Kreditaufnahmen im Jahr 2018 hierfür nicht entstehen.
- Die Höhe der Grundsteuer ist nunmehr bekannt und wurde entsprechend neu geplant.
Insgesamt wird sich daher das geplante Ergebnis 2018 um rd. 50,7 T€ auf einen veranschlagten Zuschussbedarf von 47,2 T€ verbessern:
| In T€ | IST 2016 | Wirtschaftsplan 2017 | IST 2017 | Wirtschaftsplan 2018 | Nachtrags-wirtschaftsplan 2018 |
1 | Umsatzerlöse | 0,0 | 51,8 | 74,0 | 69,7 | 69,7 |
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 1,5 | 0,0 | 3,4 | 0,0 | 0,0 |
3 | Materialaufwand | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
4 | Personalaufwand | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
5 | Abschreibungen | 0,0 | -0,1 | -1,2 | -32,5 | -1,0 |
6 | Sonstige betriebl. Aufwendungen | -49,2 | -73,0 | -96,6 | -103,2 | -103,2 |
7 | Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6) | -47,7 | -21,3 | -20,4 | -66,0 | -34,5 |
8 | Zins- und Finanzergebnis | 0,0 | -23,8 | -19,0 | -30,9 | -5,9 |
9 | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
10 | Ergebnis nach Steuern (7+8+9) | -47,7 | -45,1 | -39,4 | -96,9 | -40,4 |
11 | Sonstige Steuern | 0,0 | -3,0 | -6,2 | -1,0 | -6,8 |
12 | Jahresergebnis (10+11) | -47,7 | -48,1 | -45,6 | -97,9 | -47,2 |
In der aktualisierten Vorschau zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 gibt es beim Ergebnis gegenüber der im Rahmen des originären Wirtschaftsplanes 2018 vorgelegten Vorschau folgende prognostizierte Veränderungen:
In T€ | 2019 | 2020 | 2021 |
Ergebnisvorschau aus Nachtragswirtschaftsplan 2018 | -75,5 | -162,9 | -152,6 |
Bisherige Ergebnisvorschau aus Wirtschaftsplan 2018 | -163,5 | -157,3 | -148,1 |
In der aktuellen Prognose werden für 2019 aufgrund der erst unterjährigen Fertigstellung der Umbaumaßnahmen entsprechend geringere als bisher geplante Abschreibungen und Zinsaufwendungen entstehen.
Die Anpassung des Finanzplanes führt zu folgenden neuen Zahlen:
- Die Investitionen der SFB werden sich gegenüber der Wirtschaftsplanung 2018 voraussichtlich um ca. 450 T€ auf 2.150 T€ erhöhen. Diese erforderliche Anpassung begründet sich wie folgt:
- Erwartete Kostensteigerung von 10 % durch angespannte Marktlage im Baugewerbe
- In der Ursprungskalkulation nicht ausreichend berücksichtigte Nebenkosten (Planung, Bauleitung, Regiekosten, etc.)
- Nicht enthaltene Erstattungen an Medienträger für die notwendige Umlegung von Versorgungsleitungen.
Die erforderlichen Mittel werden zunächst durch eine entsprechende Anpassung der bestehenden Cashpoolvereinbarung mit der Stadt Braunschweig sichergestellt (s. u.). Die langfristige Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zu gegebener Zeit bedarfsorientiert, über ein Darlehen, das städtischerseits verbürgt werden soll.
- Die vorzunehmende Ausschreibung der Maßnahme enthält entgegen der in den
DS 17-04278 und 17-04278-01 dargestellten Finanzierung aus wirtschaftlichen Erwägungen neben eigenen Baumaßnahmen der SFB auch Positionen, die nach Fertigstellung Dritten weiterberechnet werden. Sie werden somit im Rahmen der einheitlichen und effizienten Erstellung der Gesamtmaßnahme „vorfinanziert“ und betreffen Folgendes:
- Stadt Braunschweig*: Baukosten Rondell ca. 500 T€
- BS Parken GmbH: Kurzzeitparkplätze ca. 394 T€
- Flughafen-GmbH: Beteiligung
Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle ca. 200 T€ - Stadtentwässerung Braunschweig GmbH
Entwässerung der öffentlichen Flächen 147 T€
Gesamt 1.241 T€
* Da das neue Rondell die Verkehrsfunktion und damit auch die Widmung der bisherigen Straße übernimmt, ist es an die Stadt zu übertragen. Neben den Baukosten sind auch Grundstückswerte und Nebenkosten zu berücksichtigen. Die Gesamtausgaben dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 750 T€. Hiervon tragen ca. 75 % die Anlieger.
- Der für die Vorfinanzierung für Maßnahmen Dritter zusätzliche Liquiditätsbedarf der SFB (1.241 T€) sowie die zwischenzeitliche Finanzierung der eigenen Maßnahmen (s. o.) soll durch eine Anpassung der bestehenden Cashpoolvereinbarung Berücksichtigung finden. Bei der bestehenden Cashpool-Vereinbarung der SFB mit der Stadt (Limit bisher: 100 T€) ist mithin eine temporäre Erhöhung auf insgesamt 3.400 T€ vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der SFB wird in seiner Sitzung am 22. August 2018 den Nachtragswirtschaftsplan 2018 im Rahmen des Gesamtkontextes der Umgestaltung des Lilienthalplatzes in der vorgelegten Fassung beraten und voraussichtlich der Gesellschafterversammlung empfehlen, entsprechend zu beschließen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Der Nachtragswirtschaftsplan wird nach § 11 lit. d) des Gesellschaftsvertrages der SFB von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.
III. Beabsichtigtes weiteres Vorgehen
Die Umsetzung der Maßnahme Neuordnung Lilienthalplatz ist in folgenden Schritten vorgesehen:
Um die SFB in die Lage zu versetzen, die Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten zeitnah zu starten, wurde auf Basis der Entscheidung des Planungs- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 7. Juni 2017 (s. o.: 17-04278 vom 5. Mai 2017 sowie 17-04278-01 vom 7. Juni 2017) zeitnah eine Verabredung zur entsprechenden Verwendung der bisherigen Straßenflächen zwischen Stadt (FB 66) und SFB fixiert.
Bei einem erfolgreichen Verlauf der Ausschreibung sollen die Bauarbeiten im vierten Quartal beginnen. Die hierfür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen (Sperrung der bisherigen Parkplatzfläche am Lilienthalplatz durch einen Bauzaun, Kampfmittelerkundung, etc.) wurden bzw. werden durch die SFB bereits vorher veranlasst und ab August Zug um Zug umgesetzt.
Die neue zentrale Umfahrung wird die Funktion und damit Widmung der bisherigen öffentlich gewidmeten Straße übernehmen. Hierzu erfolgen Grundstücksübertragungen zwischen Stadt und SFB nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Die Kosten werden sodann beitragsrechtlich abgerechnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Anrainer (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, SFB, Braunschweig Parken GmbH und BraWo) mit 75 % der beitragsfähigen Kosten belastet. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH muss mit rund 500 T€ die höchste Belastung tragen. Hier wird diese Belastung zu einmaligem höheren Zuschussbedarf führen, so dass ein entsprechender Betrag ebenfalls in die Ansatzveränderungen des Haushalts aufzunehmen ist. Entsprechende Mittel werden im Rahmen der Ansatzveränderungen bei der Haushaltsplanung 2019 bis 2022 und bei den Wirtschaftsplänen der Gesellschaften eingestellt.
Der Kreuzungsbereich Lilienthalplatz/Hermann-Blenk-Straße/Eckenerstraße/Zufahrt DLR wird mittelfristig zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut (siehe hierzu die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 11. April 2016 (16-01754)). Die Kostenplanung wird ebenfalls in die Ansatzveränderungen des Haushalts 2019 bis 2022 aufgenommen.
Die geplante Verlegung der Einfahrt in den Flughafen Braunschweig Wolfsburg erfolgt zeitgleich mit der Verlagerung der bisherigen Fahrzeughalle und der Feuerwehrgebäude. Entsprechende Planungen werden durch die Flughafengesellschaft derzeit erarbeitet und zwischen den Gesellschaftern Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg gemeinsam mit dem Hauptnutzer VW abgestimmt. Nach der Verlagerung der Einfahrt in den Flughafen an die Alte Grassler Straße werden die Umbaumaßnahmen durch die SFB mit dem Baufeld 3 abgeschlossen. Die entsprechenden Investitionskosten der SFB sind in der oben dargestellten Planung bereits enthalten. Die anteiligen Kosten für die Investitionsmaßnahmen des Flughafens sind noch in die Ansatzveränderung des Hauhalts 2019 bis 2022 zu integrieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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154,9 kB
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