Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08270-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU/FDP Fraktion vom 15.05.2018 (DS 18-08270) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der Grünflächenpflege werden die Gehölzflächen 3x jährlich von externen Unternehmen geschnitten sowie 1x jährlich im Herbst das Laub aus den Grünflächen entfernt. Zeitgleich mit diesen Pflegemaßnahmen werden kleinere Mengen Hundekot, sofern sie sich im Arbeitsbereich befinden, ebenfalls aufgenommen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Situation vor Ort wurde durch die Stadtverwaltung geprüft. Ein Vorkommen von Hundekot wurde nicht festgestellt. Die Situation wird weiterhin beobachtet werden, um ggf. bei einem übermäßigen Vorkommen nochmals eine außerordentliche Säuberung zu veranlassen.

 

Grundsätzlich sind gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Braunschweig die Hundehalter verpflichtet, die durch die von ihnen geführten Hunde verursachten Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Entsprechende Hundekotbeutel sind im Handel zu erwerben. Abfallbehälter zur Entsorgung der Kot-beutel stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

 

Wirksame Maßnahmen durch Einfriedungen oder Schutzbepflanzungen sind nicht möglich, da immer auch Betretungsmöglichkeiten für die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen  bestehen müssen, durch die entsprechend auch Hunde und deren Halter auf die Fläche gelangen können


 

 

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