Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05971
Grunddaten
- Betreff:
-
Zebrastreifen am Heideblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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11.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 31.01.2017 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bitte aus dem Schreiben vom 12.01.2017 hinsichtlich der Anlegung eines Zebrastreifens zu prüfen.
Alternativ wird die Verwaltung gebeten, andere Vorschläge im Sinne der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu machen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen eines Ortstermins am 16.01.2018 wurden gegenüber Vertretern des Stadtbezirksrates 323 und der Polizei die Überlegungen der Verwaltung vorgestellt.
Eine Verbesserung der Querungssituation am Heideblick auf Höhe der Grundschule zu der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde wird auch von der Verwaltung begrüßt, dennoch lassen sich die folgenden Lösungsansätze in der Örtlichkeit nicht umsetzen oder sie sind nicht zielführend.
Die Einrichtung eines regelkonformen Fußgängerüberwegs ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Mindestabmessungen der Markierung und den Abständen der Beleuchtungsmasten zur Markierung würden diese im Zufahrtsbereich zum nördlichen Lehrerparkplatz und auf der Südseite im Einmündungsradius zur Buswendeschleife stehen. Unter Einhaltung der empfohlenen Regelbreiten würden die Leuchtenstandorte noch ungünstiger ausfallen (vgl. Anlage: Skizze zu Fußgängerüberweg Heideblick). Des Weiteren ist bei den Stoßzeiten mit einer zusätzlichen Verkehrsbeeinträchtigung und einem Rückstau in beiden Fahrtrichtungen zu rechnen. Das wäre in Bezug auf Eltern-PKW, mit denen die Schülerinnen und Schüler bis vor den Schuleingang gebracht werden und dadurch selbst ein wesentlicher Teil der Verkehrsbelastung sind, durchaus vertretbar, nicht jedoch für den ebenfalls betroffenen Schulbus. Entsprechende Verspätungen wären nicht akzeptabel.
Änhliches gilt für eine beidseitige Fahrbahneinengung.
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist gemäß der StVO in Tempo-30-Zonen generell nicht vorgesehen, zumal die Verkehrsmengen eine Aufstellung nicht rechtfertigen und bei den Fußgängern auch nicht auf die erforderliche Akzeptanz stoßen würde.
In Bezug auf die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs am Heideblick wurde von der Verwaltung Kontakt sowohl mit der örtlichen Polizei als auch mit dem Polizeikommissariat Nord aufgenommen. Gemäß den Verkehrsunfalldaten der letzten drei Jahre kam es nur zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger, der rückwärts auf die Fahrbahn trat. Seitens der Polizei wird vielmehr befürchtet, dass das Gefühl der vermeintlichen Sicherheit auf einem Überweg ggf. die Situation eher verschärft, da einige Schülerinnen und Schüler weniger aufmerksam sein könnten.
Im Mai 2017 wurde von der Verwaltung über einen Zeitraum von insgesamt 14 Tagen ein Geschwindigkeitsmessdisplay auf Höhe des Grundstücks Nr. 18 aufgehängt. In Fahrtrichtung Schulzentrum wurden im Schnitt 51 % und in Fahrtrichtung Aschenkamp aufgrund der Vorfahrtsregelung 77 % der Verkehrsteilnehmer unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfasst. Auch wenn ein wesentlicher Anteil aller Verkehrsteilnehmer sich oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewegt, ist jedoch festzustellen, dass zumindest 87 % bzw. 97 % weniger als 40 km/h fahren. Im Vergleich zu anderen Tempo-30-Bereichen sind diese Werte als unauffällig zu bewerten, rechtfertigen aber weiterhin Kontrollen zur Überprüfung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.
Die Verwaltung spricht sich aus den vorgenannten Gründen gegen eine bauliche Lösung aus. Vielmehr sollte an die Eltern der Schülerinnen und Schüler appelliert werden, den Schülertransport mit dem Kraftfahrzeug direkt vor das Schulgebäude auf ein Minimum zu reduzieren und über potentielle Fahrgemeinschaften die Anzahl der Kraftfahrzeuge zu senken. Ziel ist, dass die Schulleitung die Eltern im Rahmen von Schulelternratssitzungen und Elternabende weiterhin für dieses Thema sensibilisiert.
Eine Kontaktaufnahme hierzu erfolgte im März, wobei seitens der Schule kein weiterer Bedarf in Bezug auf einen weiteren Ortstermin mit den entsprechenden Schülerinnen und Schüler besteht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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750,4 kB
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