Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08748-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendamt Stadt Braunschweig: Sachstandsanfrage zu Satzungsänderung aus 11/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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22.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² im Rat der Stadt Braunschweig vom 07. August 2018 (18-08748) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Zuge der Erörterung des Antrages der Fraktion P² im Rat der Stadt Braunschweig (17-05128) wurde hinsichtlich des weiteren Vorgehens besprochen, dass vor der Umsetzung der Satzungsänderung, mit den betroffenen Institutionen eine Vorabverständigung erfolgen soll.
Für die Satzungserweiterung war seitens des Büros für Migrationsfragen die Formulierung
„eine Vertreterin oder ein Vertreter der örtlichen muslimischen Gemeinden auf gemeinsamen Vorschlag des Rates der Muslime Braunschweig sowie der Islamischen Gemeinschaft Braunschweig e.V.“
vorgeschlagen worden.
Der Rat der Muslime Braunschweig und die Islamische Gemeinschaft Braunschweig e.V. haben Anfang 2018 Interesse an der Entsendung einer Vertretung in den Jugendhilfeausschuss bekundet. Von beiden Institutionen wurde angemerkt, dass man Probleme bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Formulierung der Satzungserweiterung sehe. Zurzeit herrschen noch unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Besetzung des Mitgliedes bzw. der/des Stellvertreters/in.
Dabei geht es noch nicht um die personelle Besetzung, sondern die Häufigkeit der Sitzungsteilnahmen durch das Mitglied bzw. den/die Stellvertreter/in.
Ein weiteres gemeinsames Gespräch wird erforderlich sein. Erst wenn diese Unstimmigkeiten beseitigt sind, ist damit zu rechnen, dass eine Satzungserweiterung im Anschluss auch tatsächlich personell umsetzbar wird, d.h. in einem Besetzungsvorschlag mündet. Sollte man nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, würde die Erweiterung der Satzung ins Leere laufen.
Aufgrund vorstehender Ausführungen wurde bislang davon abgesehen, dem Rat der Stadt Braunschweig den um o.g. Formulierung erweiterten Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Gespräche berichten.
