Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08715
Grunddaten
- Betreff:
-
Zeitlich beschränktes Halteverbot im Kirchenbrink
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion Stadtbezirksrat 211
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Beantwortung
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16.08.2018
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13.09.2018
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29.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Südseite des Kirchenbrinks wurde ein zeitlich beschränktes Halteverbot eingerichtet, welches für mittwochs von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr gilt.
Es wird daher angefragt:
1. Wurde dieses zeitlich beschränkte Halteverbot eingerichtet, damit die Müllfahrzeuge die Straße befahren können, da dies bei dort parkenden Fahrzeugen nicht möglich ist (laut Abfuhrplan ist dort mittwochs und donnerstags Leerung)?
2. Wenn ja, warum ist das Halteverbot dann zeitlich begrenzt, da ja auch Feuerwehr und Rettungsdienst die Straße befahren müssen und Feuerwehrfahrzeuge wie beispielsweise HLF 20 oder DLK 23/12 ähnliche Ausmaße haben wie ein Müllfahrzeug oder sogar größer sind, wie beispielsweise der Feuerwehrkran?
3. Wenn nein, warum wurde dann das zeitlich beschränkte Halteverbot eingerichtet?
gez.
Kuthe
Fraktionsvorsitzender
