Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04645-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freie Fahrt für die Feuerwehr im Stadtbezirk Stöckheim und Leiferde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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13.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 01.06.2017:
Die Verwaltung möge zusammen mit der Feuerwehr in den kleinen und engen Straßen „Am Meerberg“ oder auch „Else-Hoppe-Straße“ Parkverbote mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“ einrichten, damit die Feuerwehr im Notfall hier auch durchfahren kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Haltverbote nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs es erfordern. Eine Beschilderung „Feuerwehrzufahrt“ wird nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet. Es handelt sich um eine bauordnungsrechtliche Beschilderung, die auf privaten Flächen verwendet wird. Dies vorweggenommen wurden beide Straßen mit folgendem Ergebnis überprüft:
Am Meerberg
Die Feuerwehr hat in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass der Verkehrsraumbedarf für große Feuerwehrfahrzeuge dem eines dreiachsigen Müllfahrzeugs entspricht. Aus diesem Grunde sei für große Feuerwehrfahrzeuge überall dort eine Zufahrmöglichkeit gegeben, wo auch dreiachsige Müllfahrzeuge zufahren können. Daraufhin wurde die ALBA Braunschweig GmbH um Stellungnahme gebeten. Nach dortiger Feststellung bestehen keine Probleme durch Verparkung der benötigten Fahrgassen. Nach Kenntnis der Verwaltung bestehen dort auch keine Probleme mit Falschparkern. Verkehrsbehördliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Else-Hoppe-Straße
Entlang der Häuser Nummer 2 bis 10 ist eine Breite von mindestens 5,50 m als Aufstellfläche für Drehleiterfahrzeuge erforderlich. Aus diesem Grund hat die Verwaltung für diesen Abschnitt ein absolutes Haltverbot angeordnet, das im April installiert wurde.
