Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 18-08801

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hatte in seiner Sitzung am 05.06.2018 dem von der Verwaltung erarbeiteten Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig zugestimmt (Drs.-Nr. 18-08216). Hiermit wurde die Zielsetzung verfolgt, ein für alle Stadtbezirksräte gleichartiges Verfahren sicherzustellen, mit dem, nach Eingang des Vorschlags der Stadtbezirksräte, eine jeweils zeitnahe und wirtschaftliche Realisierung von Bücherschrankaufstellungen durch die Verwaltung gewährleistet wird.

 

Mit dem Beschluss dieses Konzeptes wurde die Verwaltung nunmehr beauftragt, die Einführung von Bücherschränken in Braunschweig entsprechend der Beschlussmaßgaben vorzunehmen. Die vorliegende Mitteilung verfolgt den Zweck, alle Stadtbezirksräte über die wesentlichen Inhalte des beschlossenen Konzeptes und das weitere Vorgehen zu informieren.

 

Nur bei Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Parameter ist es der Verwaltung nach Beschlusslage Drs.-Nr. 18-08216 gestattet, Bücherschränke aufzustellen:

 

Verkehrssicherungspflicht

Die Verwaltung wird zukünftig die sich aus der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Aufgaben (z. B. Schadensregulierungen, Vertragsabschlüsse, Firmenbeauftragungen etc.) übernehmen.

 

Während der Erwerb und die Aufstellung finanziell den Stadtbezirksräten obliegen, werden die laufenden Unterhaltungskosten durch die Verwaltung getragen und nicht aus den Budgets der Stadtbezirksräte bestritten, da es sich bei den Bücherschränken um öffentliches Mobiliar, analog zu Sitzgelegenheiten wie Bänken etc., handelt, für die die Verwaltung eine Unterhaltungspflicht besitzt.

 

Einheitliches Bücherschrankmodell

Die Aufstellung von Bücherschränken in der Nordstadt und dem Westlichen Ringgebiet waren Grundlage des beschlossenen Konzeptes. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hinsichtlich divergierender Vorstellungen der Stadtbezirksräte für die konkrete Umsetzung hat die Verwaltung einen einheitlichen Modellvorschlag (siehe Anlage 1) erarbeiten lassen: Mit ca. 3.800 € stellt dieses Modell eine deutlich wirtschaftlichere Lösung als individuelle Objekte dar. Überdies verfügt es ggü. allen bisher eingesetzten Modellen über ein integriertes Fundament, so dass es in den meisten Fällen ohne weitere und kostenintensive Fundamentierungsarbeiten und ohne zusätzliche Kosten aufgestellt werden kann. Ferner gewährleistest die Materialität eine geringe Störanfälligkeit. Mit der Aufstellung des einheitlichen Modells wird mithin eine einheitliche Stadtmöblierung sichergestellt.

 

Finanzierung

Die bislang in Rede stehenden sowie zukünftige Bücherschränke werden durch die Verwaltung beschafft und aufgestellt. Die Stadtbezirksräte, die einen Bücherschrank aufstellen wollen, müssen im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses Haushaltsmittel i. H. v. 3.800 € für Erwerb, Transport und Aufstellung zur Verfügung stellen.

 

Patenschaftsmodell

Wie bereits bei den beiden Bücherschränken in der Nordstadt und im Westlichen Ringgebiet praktiziert, erklären sich die Stadtbezirksräte bereit, Personen oder Institutionen zu benennen, die als Paten die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. übernehmen.

 

Standortvorschlag

Der Aufstellungsbeschluss der Stadtbezirksräte muss die Festlegung eines Standorts im öffentlichen Raum enthalten, der dann von der Verwaltung auf seine Umsetzungsmöglichkeit (insb. Sondernutzung, keine Rechte Dritter) geprüft wird. Bei Problemen berichtet die Verwaltung an den jeweiligen Stadtbezirksrat und führt Abstimmungen herbei.

 

Weiteres Verfahren

In einem ersten Schritt wird die Verwaltung die erforderliche Ausschreibung des einheitlichen Modells zeitnah vornehmen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die bereits vorliegenden Vorschläge der Stadtbezirksräte zur Aufstellung von Bücherschränken vorbehaltlich der jeweiligen Sicherung der Finanzierung umgesetzt werden können.

 

 

 


 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist das Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig als Anlage 2 dieser Mitteilung beigefügt.

 

Ebenso beigefügt ist ein Vorschlag der Verwaltung für die Aufstellungsbeschlüsse der Stadtbezirksräte (Anlage 3).


 

 

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Anlagen

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