Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07900-01
Grunddaten
- Betreff:
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Erneute Anfrage: Geschwindigkeitsreduzierung auf der Timmerlahstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Dr. Gromadecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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13.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.04.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung hat die Anregung des Stadtbezirksrates zum Anlass genommen, die Angelegenheit zusammen mit der Polizei zu überprüfen. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 9 sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Der Gesetzgeber hat die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt. Ohne wichtigen Grund ist eine Reduzierung auf 30 km/h nicht zulässig. Ein solcher Grund wäre durch eine erhöhte Gefahrenlage gegeben.
In dem genannten Abschnitt liegt diese Gefahrenlage nicht vor. Weder besteht nach Auskunft der Polizei im o. g. Streckenabschnitt ein Unfallschwerpunkt, noch wurden dort Fahrgeschwindigkeiten ermittelt, die in Gegenüberstellung zu vergleichbaren Örtlichkeiten unangemessen hoch angesiedelt sind.
Aus diesen Gründen ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht zulässig.
Mit dieser Stellungnahme wird gleichzeitig die DS 16-02877 beantwortet.
