Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Grenze für die Ortsdurchfahrt auf der B 214 im Bereich des Guts Steinhof wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 von Station 0,777 auf Station 0,650 des Abschnittes 980 festgesetzt.

 

Die Neufestsetzung ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.“
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt um einen Beschluss über die Festsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Nach § 5 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes ist eine Ortsdurchfahrt der Teil der Bundesstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist.

Die geschlossene Ortslage wird durch die vorhandene Bebauung beiderseits der Bundesstraße geschaffen. Um der gesetzlichen Vorschrift zu entsprechen, ist die nordwestliche Ortsdurchfahrt neu festzusetzen und um 127 m hinter die Zufahrt zum Klärwerk Steinhof zu verlegen (Anlage 1).

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise