Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Grenze für die Ortsdurchfahrt auf der L 611 in Völkenrode wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 von Station 2,041 auf Station 2,145 des Abschnittes 10 festgesetzt.

 

Die Neufestsetzung ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekanntzumachen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt um einen Beschluss über die Festsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes ist eine Ortsdurchfahrt der Teil der Landesstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist.

 

Im Zuge von Sanierungsarbeiten an der Fahrbahndecke auf der freien Strecke der L 611 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, die Lage der Ortsdurchfahrtsgrenze überprüft und festgestellt, dass die derzeitige Lage nicht der gesetzlichen Vorschrift entspricht. Die Lage der westlichen Ortsdurchfahrtsgrenze ist daher zu korrigieren und hinter die Buswendeschleife zu verlegen (Anlage 1).

Die seitens der Stadt zu unterhaltende Strecke reduziert sich dadurch um 104 m.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

 

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Anlagen

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