Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04252-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats vom 05.04.2017, Drucksache 17-04252:

 

Die Verwaltung wird gebeten, entlang der Straßen Rodedamm und Neudammstraße durch Einsatz eines Seitenstrahlmessgerätes an mehreren Punkten Verkehrsdaten zu erheben und dem Bezirksrat zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von den direkten Anwohnern immer wieder dargestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen Messungen an folgenden mit X gekennzeichneten Bereichen erfolgen.

 

Entscheidung über den Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG und Begründung:

Die Verwaltung hat an den drei gewünschten Standorten entlang der Neudammstraße (eine Messung) und der Straße Rodedamm (zwei Messungen) jeweils ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erstellt. Aufgrund technischer Defekte mussten zunächst zwei Ersatzgeräte angeschafft werden, die im Dezember 2017 geliefert wurden. Nach erfolgreicher Testphase der neuen Geräte konnten die verdeckten Geschwindigkeitsmessungen in der Zeit vom 22.01.2018 bis 26.02.2018 stattfinden.

 

Im Zeitraum der Geschwindigkeitsmessung galt auf dem Rodedamm und der Neudammstraße die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Die Seitenstrahlradargeräte wurden nacheinander für je eine Woche installiert. Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

1.)

 

2.)

 

 

3.)

 

An den Standorten Neudammstraße 22 (Bushaltestelle) und auf dem Rodedamm gegenüber dem Grundstück 12 c haben gut die Hälfte der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten. Ein Großteil der übrigen Verkehrsteilnehmer fuhr zwischen 51 und 60 km/h, weniger als 10 % fuhren noch schneller.

 

Die Messergebnisse am Standort Rodedamm in Höhe des Grundstücks Tiergarten 1 sind aus Sicht der Verwaltung weitgehend unproblematisch, da der weit überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer (86 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten hat.

 

Vereinzelt können höhere Geschwindigkeiten eventuell auch auf Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, usw.) zurückzuführen sein.

 

Mitte 2018 wurde zur Verhütung außerordentlicher Straßenschäden auf dem Rodedamm/

Neudammstraße zwischen dem Kreisel Lammer Busch und dem nördlichen Ortsausgang in Lamme eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für Lastkraftwagen eingerichtet. Zur Kontrolle sind auch hier Messungen vorgesehen, über die die Verwaltung berichten wird.
 

 

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