Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09044
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer baulichen Interimsmaßnahme zum Schuljahr 2019/2020 an der Beethovenstraße/Ecke Mendelssohnstraße mit dem Erstnutzer Gymnasium Neue Oberschule - 1. Bauabschnitt Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 07.09.2018 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement – und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 06.09.2018 auf 3.421.900 € festgestellt:“
Sachverhalt
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Aus der Raumprogrammvorlage vom 21.06.2018:
1. Ausgangslage
Im Rahmen der umfänglichen Sanierungen von Schulanlagen werden regelmäßig Inte-rimslösungen für Auslagerungen benötigt, um die Sanierungen wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem werden im Bereich der weiterführenden Schulen insbesondere die Kapazitäten in den Gymnasien künftig nicht mehr ausreichen, da zum einen steigende Schülerzahlen für diese Schulform erwartet werden und zum anderen die Wiedereinführung des Abiturs nach Jahrgang 13 einen zusätzlichen Schuljahrgang entstehen lässt, der räumlich versorgt werden muss.
Dies vorangestellt werden daher geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Schulan-lagen an einzelnen Standorten größere Interimslösungen in Form von dezentralen Con-tainerbauten erfordern. Diese Einmalbedarfe sind in der Regel unwirtschaftlich.
Daher wird empfohlen, eine zentrale Anlage mit modularen Raumeinheiten für die Ausla-gerung von Klassen zu nutzen.
Die hier geplante Anlage mit 12 Unterrichtsräumen im 1. Bauabschnitt und bis zu 20 Un-terrichtsräumen nach weiteren Bauabschnitten in modularen Raumeinheiten kann zunächst als Interim für das Gymnasium Neue Oberschule genutzt werden
2. Raumbedarf bezogen auf den Erstnutzer Gymnasium Neue Oberschule
Um die zusätzlichen Bedarfe durch den Wechsel von G8 zu G9 und steigende Schüler-zahlen an den Gymnasien zu decken, hat der Rat am 7. November 2017 (Ds. 17-05461) beschlossen, in einem ersten Schritt weitere Kapazitäten um bis zu fünf Zügen durch zusätzliche mobile Raumeinheiten zu schaffen.
Für das Gymnasium Neue Oberschule ist eine bauliche Erweiterung vorgesehen, die insbesondere die Aufgabe der Außenstelle Bültenweg berücksichtigt. In der Außenstelle sind zz. die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums untergebracht. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für ein Nebeneinander von Grundschule und Gymnasum am Standort Bültenweg kein Platz mehr.
Weil bis zu einer Fertigstellung des geplanten Erweiterungsbaus mit einem zeitlichen Vor-lauf von etwa drei Jahren (ab Raumprogrammbeschluss) zzgl. Vergabeverfahren und Mittelbereitstellung gerechnet werden muss, sind bauliche Interimsmaßnahmen erforderlich.
3. Angaben zum Raumprogramm
Die notwendige Unterbringung der Jahrgänge 5 und 6 aus dem Bültenweg als auch die Berücksichtigung steigender Schülerzahlen an Gymnasien führen zu einem steigenden Raumbedarf am Gymnasium Neue Oberschule.
Für das Schuljahr 2019/2020 fehlen der Schule nach Aufgabe der Außenstelle Bültenweg rechnerisch 11 Allgemeine Unterrichtsräume sowie ein Raum für den Ganztagsbetrieb. Im ersten Jahr der Bereitstellung des Interims sind daher für das Gymnasium als ersten Nutzer 12 Klassenräume einschließlich Lehrerstation erforderlich, die in einem ersten Bauabschnitt errichtet werden sollen (s. auch Raumprogrammbeschluss Ds. 18-08445).
Zu den genannten erforderlichen Räumen für den Unterricht und den Ganztagsbetrieb werden im 1. Bauabschnitt auch WC-Anlagen und Nebenräume, z. B. für Technik hergestellt werden.
In den Folgejahren erhöht sich voraussichtlich der Bedarf aufgrund steigender Schülerzahlen. Die dafür erforderlichen Räume und die endgültige Lehrerstation werden in einem weiteren Bauabschnitt hergestellt werden.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Anlage mit 11 Unterrichtsräumen, einem Raum für den Ganztag und Nebenräumen im 1. Bauabschnitt soll auf dem Grundstück Beethovenstraße/Ecke Mendelssohnstraße, direkt neben dem neu errichteten Studentenwohnheim errichtet werden und befindet sich somit in unmittelbarer Nähe zum Gymnasium Neue Oberschule.
Die Anlage wird käuflich erworben und in Holztafelbauweise ausgeführt. Die vorgefertigten Bauteile lassen sich annähernd in vergleichbarer Bauzeit wie Containermodule errichten, können aber individueller gestaltet und bei einer Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren länger eingesetzt werden.
Die lichte Raumhöhe der Unterrichtsräume wird 3,00 m betragen, es wird 2 Treppen mit direktem Ausgang ins Freie geben.
Die sicherheitsrelevanten Anlagen wie die Hausalarmanlage, die Sicherheitsbeleuchtungs-anlage und die Blitzschutzanlage werden gemäß Anforderungen der Baugenehmigung ausgeführt.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme ist der Einsatz von regenerativen Energien nicht vorgesehen, da es sich nach dem EEWärmeG um ein Bauwerk handelt, dass dazu bestimmt ist, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Der Eingang des Interimsgebäudes wird im 2. Bauabschnitt über eine Treppe und über eine Rampe mit maximaler Steigung von 6% erreichbar sein. Somit wird das Erdgeschoss für Schüler und Lehrer barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 06.09.2018 3.421.900 €.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
Für die Herrichtung des Grundstücks ergeben sich außergewöhnliche Kosten für Kampfmittel- und Schadstoffbeseitigung, sowie Waldrodung und Ausgleichsmaßnahmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll von Mai bis August 2019 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2019/IP 2018- 2022 sind bei dem Projekt 4E.210242 Interimsmaßnahmen folgende Finanzraten vorgesehen:;
Gesamtkosten | bis 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Restbedarf ab 2023 |
3.620 | 420 | 1.000 | 1.000 | 1.200 |
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Eine Anpassung der Finanzraten an den tatsächlichen Bedarf ist zur Haushatslesung vorgesehen. Folgende Finanzraten sollen eingeplant werden:
Gesamtkosten in T€ | bis 2018 in T€ | 2019 in T € | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | Restbedarf ab 2023 in T€ |
3.421,9 | 420 | 2.000 | 1.001,9 |
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Über den Haushalt 2019/IP 2018 – 2022 wird der Rat voraussichtlich im Dezember 2018 entscheiden.
Da die Interimslösung jedoch schnellstmöglich verwirklicht werden soll, ist mit der Ausschreibung/Umsetzung bereits in diesem Jahr zu beginnen.
Um sämtliche Aufträge erteilen zu können, benötigt die Verwaltung bereits jetzt die erst zum Haushalt 2019 angemeldeten Haushaltsmittel. Es ist vorgesehen, dem Rat zur nächstmöglichen Sitzung einen Antrag auf Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung mit entsprechender Vorfestlegung des Rates zur Einplanung der Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 ff. vorzulegen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme kann erst nach Genehmigung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung und der gleichzeitigen Vorfestlegung des Rates zur Einplanung der Haushaltsmittel in den Haushalt 2019 begonnen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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222 kB
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4
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(wie Dokument)
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217,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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170,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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175,5 kB
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