Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09043
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Lessinggymnasiums um modulare Raumeinheiten für eine geplante Fünfzügigkeit Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 07.09.2018 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement – und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 06.09.2018 auf 2.850.500 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Zitat Raumprogrammvorlage vom 22.06.2018:
„Steigende Schülerzahlen in den nächsten Jahren sorgen dafür, dass sukzessive mehr Gymnasialplätze benötigt werden. Bis 2030 fehlen perspektivisch voraussichtlich ca. 7 - 10 Züge an den Braunschweiger Gymnasien. Mit seiner Entscheidung am 7. November 2017 (Ds. 17-05461) hat der Rat die Erweiterung der städtischen Gymnasialkapazitäten um bis zu fünf Züge an den Gymnasien Neue Oberschule, Ricarda-Huch-Schule und Lessinggymnasium beschlossen. Mit dieser Entscheidung soll zum einen dem stadtweit steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen begegnet werden, zum anderen soll der mit der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) entstehende zusätzliche Raum-bedarf an den Gymnasien gedeckt werden.
Es ist geplant, das Lessinggymnasium als einen von drei Gymnasialstandorten künftig langfristig fünfzügig führen zu können.
Mit der Sanierung der Schulanlage und dem Ausbau für den Ganztagsbetrieb in den Jahren 2012 ff. verfügt die Schule bisher über räumliche Kapazitäten für eine Drei- bis Vierzügigkeit (3-4 Klassen/Jahrgang). Die im Raumprogramm für den Ganztagsbetrieb (vgl. Ds. 15299/12) berücksichtigte Drei- bis Vierzügigkeit hat die Schule nie erreicht, da die Anmeldezahlen für den Jahrgang 5 immer deutlich höher lagen.
Seit einigen Jahren besteht am Lessinggymnasium damit eine räumliche Unterversorgung, die mit der Bildung von Wanderklassen im Sekundarbereich I nur leicht abgemildert werden kann. Eine bereits seit der Sanierung auf dem Schulgelände stehende Containeranlage mit vier Unterrichtsräumen hat die räumliche Situation der Schule etwas verbessert, konnte aber den Raumbedarf nicht vollumfänglich decken. Diese Anlage muss ohnehin zum Schuljahresende 2018/2019 abgebaut werden, da sie nicht mehr den geltenden baulichen und brandschutzrechtlichen Standards entspricht und die Bau-genehmigung erlischt.“
3. Angaben zum Raumprogramm
Die Erweiterung der Raumkapazitäten für eine erwartete Fünfzügigkeit am Lessinggymnasium soll mit modularen Raumeinheiten erfolgen, die eine längerfristige Nutzung ermöglichen. Bei einem möglichen stadtweiten Rückgang der Schülerzahlen an den Gymnasien in ferner Zukunft besteht so die Chance, mit dem Abbau der Anlage die Schule wieder auf eine Drei- bis Vierzügigkeit zurückzuführen. Die Module sind grundsätzlich an anderer Stelle wieder verwendbar.
In der Anlage mit modularen Raumeinheiten sollen in einem ersten Bauabschnitt zunächst die im Schuljahr 2019/2020 rechnerisch fehlenden 9 Allgemeinen Unterrichtsräume mit je ca. 60 m² und 3 AUR mit je ca. 40 m² geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für WCs und Haustechnik zu berücksichtigen.
Für die erforderliche Bereitstellung weiterer Raumressourcen wird ein zweiter Bauabschnitt erforderlich. Am Raumprogramm für diesen Bauabschnitt wird derzeit gearbeitet.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Anlage mit 12 Unterrichtsräumen und Nebenräumen im 1. Bauabschnitt und bis zu 29 Unterrichtsräumen nach Fertigstellung des letzten Bauabschnittes soll auf dem Schul-grundstück des Lessinggymnasiums, Heideblick 20, entstehen. In dem 1. Bauabschnitt wird eine 3-geschossige Anlage mit je 4 Unterrichtsräumen pro Geschoss errichtet.
Die Anlage wird käuflich erworben und in Holztafelbauweise ausgeführt werden. Die vor-gefertigten Bauteile lassen sich annähernd in vergleichbarer Bauzeit wie Containermodule errichten, können aber individueller gestaltet und bei einer Lebensdauer von dreizig bis vierzig Jahren länger eingesetzt werden. Die lichte Raumhöhe der Unterrichtsräume wird 3,00 m betragen, es wird 2 Treppen mit direktem Ausgang ins Freie geben.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme ist der Einsatz von regenerativen Energien nicht vorgesehen, da es sich nach dem EEWärmeG um ein Bauwerk handelt, dass dazu bestimmt ist, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Der Eingang des Ergänzungsbaus (2. Bauabschnitt ) wird über eine Treppe sowie über eine Rampe mit maximaler Steigung von 6 % erreichbar sein. Somit wird das Erdgeschoss für Schüler und Lehrer barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 06.09.2018 2.850.500 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Der Aufbau der Module des ersten Bauabschnitts soll zwischen Mai und August 2019 erfolgen.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2019/IP 2018 - 2022 sind bei dem Projekt Lessinggymnasium (4S.210090) folgende Finanzierungsraten vorgesehen:
Gesamtkosten in T€ | bis 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | Restbedarf ab 2023 in T€ |
3.500 | 1.400 | 100 | 1.000 | 1.000 |
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Eine Anpassung der Finanzierungsraten an den tatsächlichen Bedarf ist zur Haushaltslesung vorgesehen. Folgende Finanzraten sollen eingeplant werden:
Gesamtkosten in T€ | bis 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | Restbedarf ab 2023 in T€ |
2.850,5 | 1.400 | 1.450,5 |
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Über den Haushalt 2019/IP 2018 – 2022 wird der Rat voraussichtlich im Dezember 2018 entscheiden.
Da die neuen Raumeinheiten schnellstmöglichst verwirklicht werden sollen, ist mit der Ausschreibung/Umsetzung bereits in diesem Jahr zu beginnen.
Um sämtliche Aufträge erteilen zu können, benötigt die Verwaltung bereits jetzt die erst zum Haushalt 2019 angemeldeten Haushaltsmittel. Es ist vorgesehen, dem Rat zur nächstmöglichen Sitzung einen Antrag auf Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung mit entsprechender Vorfestlegung des Rates zur Einplanung der Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 ff. vorzulegen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme kann erst nach Genehmigung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung und der gleichzeitigen Vorfestlegung des Rates zur Einplanung der Haushaltsmittel in den Haushalt 2019 begonnen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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