Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die anhängende Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren gemäß

§ 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.

 

 

2. Ausgangslage

 

Mit Schreiben vom 16. August 2018 wurde die Stadtverwaltung vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig aufgefordert, zum Vorhaben „Mineralstoffdeponie AURA, Errichtung und Betrieb einer DK 0+ Deponie in der Gemarkung Drütte“ zwischen Salzgitter-Thiede und Salzgitter-Drütte  Stellung zu nehmen.

 

 

3. Situationsbewertung

 

Die Antragsunterlagen wurden gesichtet und das Vorhaben u. a. hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Abfallwirtschaftskonzept und der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Braunschweig überprüft.

 

Geplant ist eine Mineralstoffdeponie der Deponieklasse DK 0+. Es werden ausschließlich nicht gefährliche Abfälle, von denen keinerlei biologische Aktivität mehr ausgeht (z. B. aus dem Straßenbau) angenommen. Dies sind Abfälle aus dem gewerblichen Bereich, die üblicherweise nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorger angedient werden. Daher betrifft das Vorhaben die öffentlich-rechtliche Abfallsammlung nicht und das kommunale Abfallwirtschaftskonzept ist nicht betroffen.

 

Auf der Deponie in Braunschweig Watenbüttel werden jedoch Abfälle aus dem Straßenbau angenommen, so dass die Stadt Braunschweig an dieser Stelle potentiell betroffen ist. Die Abfälle, die in der geplanten Mineralstoffdeponie angenommen werden sollen, sind Abfallschlüsselnummern zugeordnet, die keinerlei gefährliche Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Bei der Deponie in Watenbüttel handelt es sich um eine Deponie der Deponieklasse DK II. Die dort abgelagerten Abfälle sind Abfallschlüsselnummern zugeordnet, bei denen gefährliche Inhaltsstoffe bis zu einem bestimmten Grenzwert enthalten sein dürfen. Es gibt daher keinerlei Überschneidung hinsichtlich der auf den beiden Deponien abzulagernden Abfälle, so dass das Vorhaben mit der Abfallentsorgungssatzung der Stadt vereinbar ist.

 

Die geplante Deponie liegt an der B 248 auf der Höhe der Ortschaft Fümmelse auf dem Grundstück eines alten Kieswerkes. Die Autobahnen 39 und 395 sind von dort gut erreichbar, so dass nicht davon auszugehen ist, dass die Stadt Braunschweig von den Anlieferungen zur Deponie verkehrlich beeinträchtigt wird.

 

4. Zusammenfassung

 

Die Stadt ist von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen, aus Sicht der Stadt steht dem Vorhaben nichts entgegen.

 

Die Verwaltung bittet den Versand der anhängenden Stellungnahme zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise