Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09068
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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20.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.
Der Niedersächsische Sportschützenverband e. V. beantragt mit Schreiben vom 20. August 2018 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2018.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes im Jahr 2018 auf 30.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und Unterhaltung des Landesleistungszentrums in Braunschweig zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendung zur Verfügung.
