Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Schefflerstraße 36 mit dem FC Braunschweig e. V. wird zum 30.09.2018 vorzeitig aufgehoben. Für die auf dem Grundstück vorhandenen Hochbauten erhält der Verein eine Entschädigungssumme in Höhe von 47.000 €.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der FC Braunschweig e. V. beabsichtigt, das Erbbaurechtsgrundstück Schefflerstraße 36 vor Ablauf des Erbbaurechts an die Stadt zurückzugeben und hat die Verwaltung gebeten, den bis zum Jahr 2033 laufenden Erbbaurechtsvertrag vorzeitig aufzuheben.

 

Der Verein begründet seinen Wunsch mit einer ständig schrumpfenden Mitgliederzahl (Rückgang von 451 Mitgliedern im Jahr 2007 auf 26 Mitglieder im Jahr 2018) und einer damit einhergehenden angespannten finanziellen Situation, sodass nach Einschätzung des Vereinsvorstandes künftig die Pflege- und Unterhaltung der Sportanlage und die Instandhaltung des gesamten Sportareals und des Vereinsheims nicht mehr sichergestellt werden können. Zudem findet auf der Sportanlage zurzeit kein Sportbetrieb mehr statt.

 

Die Verwaltung hat den Verkehrswert des Erbbaurechtes mit einem Betrag in Höhe von 47.000 € ermittelt.

 

Da der Verein seine sportlichen Aktivitäten auf der Anlage eingestellt hat, eine ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung der Sportanlage nicht mehr gewährleistet ist, empfiehlt die Verwaltung, den Erbbaurechtsvertrag mit dem FC Braunschweig e. V. aufzuheben.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt die Verwendungsnachweise der an den Verein gewährten Unterhaltungszuschüsse für die Jahre 2016, 2017 und 2018 noch nicht vollständig belegt sind, beabsichtigt die Verwaltung, als Entschädigungssumme für das Erbbaurecht die Differenz zwischen dem ermittelten Verkehrswert in Höhe von 47.000 € und den zum Zeitpunkt der Erbaurechtsaufhebung bestehenden Rückforderungsansprüche aus gezahlten Unterhaltungszuschüssen im Erbbaurechtsaufhebungsvertrag zu vereinbaren.

 


Zu der künftigen Nutzung oder Verwertung des heutigen Sportkomplexes an der Schefflerstraße 36 wird die Verwaltung unter Berücksichtigung städteplanerischer und städtebaulicher Aspekte eine geeignete Folgenutzungsvariante entwickeln und zu gegebener Zeit den zuständigen Gremien zur Beratung vorlegen.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Entschädigung des Erbbaurechtes stehen im Teilhaushalt des städtischen Fachbereichs Finanzen zur Verfügung.


 

 

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