Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08976-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am Nordwestrand von Timmerlah gelten für die Grundstücke Birkenring 22-30 die Bebauungspläne TI 3 (1965), TI 4 (1967) und TI 5 (1968). Es handelt sich um Bebauungspläne des Landkreises Braunschweig, die 1974 von der Stadt Braunschweig im Zuge der Gebietsreform übernommen wurden.

 

In den Plänen werden überbaubare Grundstücksflächen für Einfamilienhäuser festgesetzt. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als private Freiflächen festgesetzt.

 

Die Bebauungspläne enthalten somit keine konkreten privaten Anpflanzungsverpflichtungen gegenüber der angrenzenden Ackerfläche. Auch eine öffentliche Grünfläche als Ortsrandabschluss ist in den Plänen nicht vorgesehen. Somit war und ist den Grundstückseigentümern die Entscheidung darüber überlassen, in welchem Umfang eine Eingrünung gegenüber der Ackerfläche auf den privaten Grundstücken angelegt wird.
 

 

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