Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09276
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhaushalt FB 51 2019/ Investitionsprogramm 2018-2022 FB 51 betreffend
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Dem Entwurf des Teilhaushalts FB 51 2019 und dem Investitionsprogramm 2018 –
2022 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der
Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen
gefassten Beschlüssen zugestimmt.
2. Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2019 zur Verfügung gestellten
Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 2019
im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu
behandelnden Anträge übersandt:
- Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
- Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm 2018 – 2022 – Anträge der Fraktionen und
Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)
- Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.3)
- Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.4)
- Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
- Anfragen der Fraktionen (Anlage 1.5)
Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des
Teilhaushaltplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2019 beigefügt:
- Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
- Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
- Auszug aus dem Investitionsprogramm 2018 – 2022 (Anlage 2.3)
- Wesentliche Produkte des Jugendhilfeausschusses (Anlage 3)
- Haushaltsreste (Anlage 4)
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 abgebildet werden.
Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den Fachbereich 51 Haushaltsreste von 1.676.277 € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 1.661.277 € abzubauen. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio.€ beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 51 für das Jahr 2018 ein Haushaltsresteabbau von 30.000 € enthalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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695,3 kB
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(wie Dokument)
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304,9 kB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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899,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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11
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(wie Dokument)
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249,4 kB
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