Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08928-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe CDU/FDP im Stadtbezirksrat 114 Volkmarode vom 29. August 2018 (18-08928) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Beim Betrieb einer Kindertagesstätte sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Allgemeine räumliche Voraussetzungen sind im § 6 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelt. In § 22 KiTaG wird die Landesregierung darüber hinaus ermächtigt, durch Verordnung u.a. für Kindertagesstätten die notwendigen Räume, die Mindestgröße der Gruppenräume und der Außenflächen zum Spielen sowie die Größe der Gruppen festzulegen.

 

Diese Festlegungen wurden in der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) getroffen. In § 1 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ist geregelt, dass die Nutzung einer Kindertagesstätte für andere Zwecke nur zulässig ist, soweit dies mit ihrer Zweckbestimmung vereinbar ist. Diese Regelung umfasst auch den Mehrzweckraum.


 

 

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