Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08338-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzugsbereich für standardisierte Bewertung für Straßenbahnausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für den fußläufigen Einzugsbereich der Haltestellen auf dem Aus- bzw. Neubauabschnitt wird in der bundesweit einheitlichen Standardisierten Bewertung der Einzugsbereich von 500 m definiert. Dieser bezieht sich auf städtische Verkehrsnetze mit einem guten ÖPNV-Angebot und für Investitionsvorhaben im schienengebundenen ÖPNV (Anwendungsbereich der Standardisierten Bewertung). Der Einzugsbereich von 500 m für die Stadtbahn spiegelt die Bereitschaft der Fahrgäste zur Überwindung des Raumwiderstandes wieder, der zur Nutzung eines hochwertigen Verkehrsangebotes erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Dimensionierung von anzustrebenden Einzugsbereichen im ÖPNV insbesondere von der Nutzungsdichte der erschlossenen Gebiete abhängig ist. Im Kernbereich bzw. in Gebieten mit hoher Nutzungsdichte (wie z. B. dem Östlichen Ringgebiet) sind geringere Einzugsbereiche – und damit geringere Haltestellenabstände – anzustreben, als in Gebieten mit niedriger Nutzungsdichte. Daher wird in der konkreten Planung von den pauschalen Werten der Standardisierten Bewertung abgewichen.
