Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09008-01
Grunddaten
- Betreff:
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Flächennutzungsprioritäten der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Beantwortung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe DIE PARTEI/PIRATEN vom 5. Sept. 2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Es gibt nur wenige unbebaute Flächen in der Innenstadt. Die unbebauten Flächen dienen unterschiedlichen Zwecken, z. B. als Pocketpark, Parkplatz, Spielplatz oder Verkehrsweg. Auf der einen Seite fallen jedes Jahr Gebäude brach und werden Nutzungen aufgegeben, auf der anderen Seite entstehen laufend neue Nutzungsanforderungen an die Innenstadt, Wünsche nach Wohn-, Büro,- Einzelhandelsflächen oder nach Spiel-, Park- oder Grünflächen. In jedem Einzelfall steht die Stadtverwaltung in der Pflicht, in der Abwägung aller Belange eine sachgerechte Entscheidung über die neue Nutzung von Flächen zu treffen. Eine allgemeine festgelegte Priorität einer bestimmten Nutzungsart gibt es folglich nicht.
Zu 2.:
Aus dem Gesagten geht hervor, dass die Stadtverwaltung keine festgesteckten quantitativen Wachstumsziele für die Innenstadt verfolgt. Übergeordnetes qualitatives Leitbild für die Ent-wicklung ist die kompakte und von der Nutzung her gemischte Stadt, die Stadt der kurzen Wege. Dazu gehören aber immer auch die gerade in der Innenstadt bioklimatisch wichtigen Freiräume und Bäume.
Im derzeit in der politischen Beratung befindlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzept finden sich sowohl bauliche Ziele als auch Ziele für unbebaute Flächen. So ist u.a. auf der einen Seite eine bauliche Entwicklung in den Bereichen um den Großen Hof und die Wilhelmstraße vorgesehen, auf der anderen Seite aber auch die Umgestaltung des Hagenmarktes oder die Schaffung von Sitzstufen an der Oker.
Zu 3.:
Über das Instrument der Bauleitplanung nimmt die Stadt Braunschweig aktiv Einfluss auf die Flächennutzung: In den Bauleitplänen wird der rechtliche Rahmen abgesteckt, welche Nutz-ungen im jeweiligen Planungsgebiet zulässig sind. Auf die Realisierung dieser Planungsziele hat die Stadt in der Regel nur Einfluss, wenn sie die entsprechenden Flächen erwirbt.
