Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05814-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Ende Fahrradstraße Kreuzstraße Höhe Wiedebeinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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19.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz vom 14.08.2018:
Frau Ohnesorge und Herr Mueller merken an, dass sie die Stellungnahme als wenig aussagekräftig bewerten. Sie zeugt nicht von ausgeprägter Ortskenntnis der Verfasserin bzw. des Verfassers.
Stellungnahme der Verwaltung:
Straßen oder Straßenabschnitte, die nicht als Fahrradstraßen ausgewiesen werden, dienen selbstverständlich, so wie alle Straßen, auch dem Radverkehr. Immerhin werden in Braunschweig rund ¼ aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt.
Die Ausweisung als Fahrradstraße setzt aber darüber hinaus eine ganz besondere Bedeutung für den Radverkehr voraus, die nicht auf allen Straßen gegeben ist.
- Die Fahrradstraßen in Braunschweig folgen als Instrument einem System. Die Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein bei der Einrichtung von Radverkehrsrouten.
Schon mit der Einrichtung der ersten Fahrradstraßen in Braunschweig wurde das Ziel verfolgt, Fahrradstraßen als Alternative zu den Hauptverkehrsstraßen einzusetzen. Zusammen mit der Wegweisung für den Radverkehr entstanden durchgehende Routen, die das Ziel haben, den Radverkehr zu bündeln. Daher sind die Fahrradstraßen in Braunschweig eingebunden in ein zusammenhängendes Netz aus frei geführten Wegen und Fahrradstraßen.
- Eine Fahrradstraße kann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr in der betreffenden Straße überwiegt oder dies zu erwarten ist. Mit der Bündelung des Radverkehrs auf bestimmten Routen ist dies gelungen.
- In der Kreuzstraße westlich der Wiedebeinstraße ist dies nicht der Fall.
Die Kreuzstraße hat für den Radverkehr eine besondere Bedeutung zwischen dem Ringgleis und der Innenstadt, sodass sie als Fahrradstraße in das Radverkehrsnetz eingebunden wurde. Westlich des Ringgleises kommt der Kreuzstraße keine besondere Bedeutung im Radverkehr zu.
Die Radverkehrswegweisung führt von der Innenstadt kommend in beiden Richtungen auf den Ringgleisweg, eine weitergehende Wegweisung über die Kreuzstraße nach Westen gibt es nicht.
- Ähnlich verhält es sich mit der Kälberwiese. Auch hier endet die Fahrradstraße am Ringgleis, da im weiteren Verlauf die Voraussetzungen für die Ausweisung als Fahrradstraße nicht gegeben sind. Auch die Kälberwiese wird in der Fahrradwegweisung als Zubringer zum Ringgleis benutzt, eine weiterführende Wegweisung verläuft von dort über den Ringgleisweg, nicht weiter nach Westen.
