Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08885-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.08.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Angelehnt an die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen“ und die DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ sieht die Stadt Braunschweig für ungesicherte Querungsstellen, also solche ohne Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg, folgendes vor:

 

Geteilte Überwege haben einerseits einen auf 3 cm Bordhöhe abgesenkten Bereich, der von Sehbehinderten ertastet werden kann und über den sie den Gefahrenbereich „Straße“ erkennen können. Dies ist der für Blinde und Sehbehinderte vorgesehene Bereich; auf der anderen Seite verfügen die Überwege über einen höchstens 1 Meter breiten Bereich mit Nullabsenkung, der Rollstuhlfahrern sowie Nutzern mit Rollatoren oder Kinderwagen das barrierefreie Queren der Fahrbahn ermöglicht.

 

Damit der für Blinde und Sehbehinderte gefährlichere Bereich der Nullabsenkung auch von diesen erkannt werden kann, wird in dem Bereich ohne tastbare Kante eine quergelegte Rippenplatte - das sogenannte Sperrfeld - vorgesehen, das mit dem Langstock ertastet werden kann. Dadurch wird Blinden und Sehbehinderten signalisiert, dass dies nicht der für sie vorgesehene Bereich zur Querung ist.
 

 

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Anlagen

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