Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09122
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig (DS 16-03076)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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23.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat zur Ausführung des Ratsbeschlusses vom Februar 2016 dem Rat mit
DS 16-03076 ein Konzept zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung vorgelegt.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 beschlossen, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig nach der im Konzept dargestellten Variante B ausgeweitet wird. Im Jahr 2017 sollte zunächst mit der Umsetzung der im Konzept dargestellten Variante A begonnen werden. Darauf aufbauend soll die weitere Umsetzung der Variante B schrittweise ab dem Jahr 2018 beginnen. Eine kommunale Rotlichtüberwachung erfolgt nicht.
Zuletzt hat die Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2018 über den Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses in der Drucksache
18-07138-01 informiert.
Nunmehr berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand wie folgt:
1. Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig
1.1 Personeller Aufbau
Neben der Stellenleitung (Teilzeit 16 Std.) und der Stellvertretung wurden alle drei weiteren Stellen in der Variante A besetzt (insgesamt 4,4 Stellen). Die letzte Besetzung erfolgte zum 01.07.2018.
Alle Messbediensteten wurden in der Zwischenzeit auf die Radartechnik des vorhandenen städtischen Messfahrzeuges geschult.
1.2 Organisatorischer Aufbau
Die neue organisatorische Stelle 66.43 hat Ende Februar 2018 die Räumlichkeiten in der städtischen Liegenschaft Richard-Wagner-Straße 1 bezogen. Für Ende des Jahres 2018 werden am Standort insgesamt drei Garagen zur Unterbringung der zwei städtischen Messfahrzeuge und des Transportfahrzeuges errichtet.
1.3 Technischer Aufbau
Das Messfahrzeug mit mobiler laserbasierter Geschwindigkeitsmessanlage wurde inzwischen bestellt.
Nach derzeitigem Stand wird es im Dezember 2018 zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird Anfang 2019 mit dem Einsatz des neuen Messfahrzeugs die Geschwindigkeitsüberwachung auch auf das gesamte Straßennetz im Stadtgebiet ausdehnen.
1.4 Laufender Messbetrieb
Durch das neue zusätzliche Personal ist es seit Juli 2018 möglich, das vorhandene Messfahrzeug verstärkt einzusetzen. Dadurch werden einzelne Messstellen häufiger angefahren.
Darüber hinaus werden, insbesondere auch unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Ergebnisse von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten (Seitenstrahlradargeräte und Geschwindigkeitsmessdisplays), neue Messstellen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erkundet und mit der Polizei abgestimmt.
1.5 Stationäre Messanlagen
Die Verwaltung wird nunmehr die Beschaffung stationärer Messanlagen vorbereiten.
Das Konzept zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung sieht die Inbetriebnahme von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an insgesamt drei bisher noch nicht festgelegten Standorten im Stadtgebiet vor. Der Rat und die jeweils betroffenen Stadtbezirksräte sollen - wie in der Drucksache 16-03076 dargestellt - zur Auswahl der endgültigen Standorte stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen beteiligt werden. Die Verwaltung plant diese Beteiligung noch vor den Sommerferien 2019 abzuschließen. Im Rahmen der Auswahl der Standorte werden auch die von einzelnen Stadtbezirksräten eingereichten Standortvorschläge betrachtet und untersucht.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird das formale Vergabeverfahren eingeleitet. Aufgrund des Auftragsvolumens für den Erwerb der stationären Messanlagen an drei Standorten, ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Hierzu ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses maßgeblich, in dem die technischen Anforderungen der stationären Messanlagen festgelegt werden. Wegen der unterschiedlichen technischen Varianten dieser Anlagen (z. B. Säule mit einem Messsystem jeweils pro Fahrtrichtung an der rechten Fahrbahnseite oder Säule mit zwei Messsystemen für beide Fahrtrichtungen in der Mitte der Fahrbahn) ist es für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses erforderlich, dass die Standorte, an denen die Messungen durchgeführt werden sollen, feststehen.
Aufgrund des erforderlichen Vergabeverfahrens kann die Vergabeentscheidung erst nach den Sommerferien 2019 getroffen werden. Der Auftrag würde im Anschluss daran noch im 3. Quartal 2019 erteilt werden können.
2. Zusätzliche Geschwindigkeitsmessdisplays in den Stadtbezirken
Der Verwaltung liegen aktuell aus drei Stadtbezirken (112 Wabe-Schunter-Beberbach, 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode und 321 Lehndorf-Watenbüttel) Beschlüsse vor, ein bis zwei Geschwindigkeitsmessdisplays aus bezirklichen Mitteln zu beschaffen und im jeweiligen Stadtbezirk zu betreiben.
Beschaffung und Einsatz weiterer Geschwindigkeitsmessdisplays gehen über das vom Rat beschlossene Konzept zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeits-überwachung, welches unter anderem den Einsatz von insgesamt sieben Geschwindigkeitsmessdisplays im gesamten Stadtgebiet vorsieht, hinaus und sind somit nicht von der derzeitigen Beschlusslage des Rates gedeckt.
