Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08802

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 12.06.2018 die Weiterführung des Braunschweiger Klimaschutzpreises in einem zweijährigen Rhythmus, abwechselnd mit einem neu einzu­richtenden Naturschutzpreis, beschlossen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Auslobung des Klimaschutzpreises 2019 bereits im Jahr 2018 vorzubereiten, um frühzeitig mit der Bewerbung des Wettbewerbs beginnen zu können. Die Verwaltung schlägt das folgende Wettbewerbskonzept vor:

 

Wettbewerbskategorien

Mit der Vorgabe von Wettbewerbskategorien wurden beim Klimaschutzpreis 2017 bereits gute Erfahrungen gemacht. Wettbewerbskategorien dienen dazu, Zielgruppen konkret anzusprechen und zur Teilnahme zu animieren.

 

Für den Klimaschutzpreis 2019 beabsichtigt die Verwaltung die drei Kategorien Nachhaltiger Lebensstil (Suffizienz), Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Effizienz) sowie Kinder und Jugendliche auszuloben (vgl. Anhang 1: Auslobungstext).

 

Nachhaltiger Lebensstil (Suffizienz)

Braunschweig verfügt über eine Vielzahl von kreativen Initiativen in diesem Bereich und das Thema weist eine große inhaltliche Bandbreite auf (von Mobilität über Freizeit bis zu Ernährung und sonstigen Konsum).

 

Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Effizienz)

Das Thema spricht viele Bürgerinnen und Bürger an und lässt sich über Architekten und Energieberater zielgerichtet bewerben.

 

Kinder und Jugendliche

Um diese Altersgruppe noch stärker als beim Preis 2017 in den Fokus zu rücken, hat der Rat einen eigenen Preis für die jungen Braunschweigerinnen und Braunschweiger beschlossen. Diesem Beschluss wird durch die explizit vorgesehene Kategorie entsprochen. Der Klimaschutzpreis 2019 setzt Schwerpunkte bei Kindern im Vorschulalter sowie bei Beiträgen von einzelnen oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen.

 

Rotation der Wettbewerbskategorien

Die inhaltliche Ausrichtung bzw. die Wettbewerbskategorien sollen in den einzelnen Wettbewerbsjahren rotieren, um eine möglichst hohe Vielfalt bzw. eine möglichst große Breite an Projekten zu erreichen. Das bedeutet, dass nicht in jedem Jahr jedes Klimaschutzprojekt eingereicht werden kann. Dafür werden aber jeweils neue Projekte in unterschiedlichen Bereichen in den Fokus gerückt.

 

Nicht berücksichtigt werden beim Klimaschutzpreis 2019 u. a. Schulklassen, Unternehmen und eine offene Kategorie.

 

Schulklassen

Schulklassen werden vor dem Hintergrund des beim Fachbereich Schule bestehenden, finanziell gut ausgestatteten Umwelt-Wettbewerbs für alle Braunschweiger Schulen (Projektlöwe, Energiefuchs, Abfallfuchs) nicht explizit angesprochen. Eine mögliche Zusammenarbeit wird bis zum nächsten Klimaschutzpreis 2021 gemeinsam geprüft.

 

Unternehmen

Unternehmen werden nicht berücksichtigt, da die Regionale Energieagentur (REA) einen Ressourceneffizienz-Wettbewerb ausrichtet, der sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet.

 

Offene Kategorie

Eine offene Kategorie ist nicht geplant, da eine inhaltliche Schwerpunktsetzung gewünscht war.

 

Bewerbung und Zeitplan

Die allgemeine Werbephase soll auf ein halbes Jahr (Januar bis Juli 2019) begrenzt werden. Dabei spielte die Überlegung eine Rolle, dass ein öffentlichkeitswirksamer Startpunkt nicht in der Adventszeit liegen sollte und eine noch längere Werbephase keinen Vorteil bringen dürfte. Ausnahme ist der Bereich der Kindertagesstätten. Damit noch Projekte initiiert werden können, soll die Ansprache für diese Kategorie bereits in 2018 erfolgen (vgl. Anhang 2: Zeitplan).

 

Jury

Es wird empfohlen, die Jury aus drei Personen der drei größten Fraktionen des Rates und drei Personen aus Umweltinitiativen/-verbänden und Verwaltung zusammenzusetzen. Die Umweltinitiative bzw. der Umweltverband wird nach fachlicher Tiefe und thematischer Breite im Klimaschutz ausgewählt und darf in dem Jahr, in der die Umweltinitiative bzw. der Umweltverband in der Jury vertreten ist, keine eigene Bewerbung einreichen.

 

Budget

Die Verwaltung beziffert die notwendigen finanziellen Mittel mit 30.000 EUR (Klimaschutzpreis 2017: 20.000 EUR). Die Erfahrungen des letzten Wettbewerbs haben gezeigt, dass ein höherer Werbe-Etat benötigt wird. Zudem soll eine Teilvergabe bestimmter Arbeitsschritte - vor allem im Bereich der Werbung und des organisatorischen Teils der Preisverleihung - erfolgen, um beim Klimaschutzmanagement Kapazitäten für andere Aufgaben freizuhalten. Als Preisgeld sind, wie schon 2017, insgesamt 15.000 EUR vorgesehen. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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