Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08950
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsbeschluss zur Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2017 für den Neubau der Stadtstraße Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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23.10.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.
Vor Umsetzung der Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das von März 2016 bis Juni 2017 durchgeführt worden ist. Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Stadtstraße Nord erging in seiner ursprünglichen Fassung am 07.06.2017 (Vorlage 17-04291). Die Planunterlagen stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.
Beim Verwaltungsgericht sind Klagen gegen den Beschluss anhängig, in denen u. a. auch in einzelnen Punkten Unklarheiten des Planfeststellungsbeschlusses deutlich wurden. Die Planfeststellungsbehörde hat daher ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, die ursprüngliche Planung wird durch die Ergänzungen jedoch nicht berührt.
Im Wesentlichen wurden das Verkehrsgutachten und das Schalltechnische Gutachten überarbeitet.
Da eine nochmalige Beteiligung vorgeschrieben ist, wenn und soweit durch die Änderung der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, hat die Planfeststellungsbehörde eine ergänzende Anhörung durchgeführt.
Auf Grundlage der beiden neuen Gutachten und der vom BUND im ergänzenden Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahme hat die Planfeststellungsbehörde eine erneute Abwägung vorgenommen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist in dem beigefügten Entwurf der „Ergänzung und Änderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 07.06.2017“ dokumentiert und begründet.
Im nächsten Verfahrensschritt ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss in der Fassung vom 24.10.2018 zur Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2017 für den Neubau der Stadtstraße Nord zu fassen. Danach ergibt sich eine Zeitschiene für das Planfeststellungsverfahren:
26. Oktober 2018
Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planergänzungs- und
-änderungsbeschlusses
5. November bis 19. November 2018
Öffentliche Auslegung des Planergänzungs- und -änderungsbeschlusses
19. Dezember 2018
Ende der Rechtsmittelfrist
20. Dezember 2018
Bestandskraft des Planergänzungs- und -änderungsbeschlusses
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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539,5 kB
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