Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09243

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Haushaltsplan 2019 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden

Beschlüsse zu

 

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt

(Anlage 1)

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)

2018-2022 (Anlage 2)

-     den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 3)

-     den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2018-2022 (Anlage 4)

-     den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 5)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Haushaltsplan 2019 für die Sonderrechnung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement, für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2019 / Investitionsprogramm 2018-2022 sind dem Rat

vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am
18. Dezember 2018 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum

Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge

sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als

Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.


Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2019 abgebildet werden.

 

Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den Fachbereich 65 Haushaltsreste von 36,6 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 25,6 Mio. € abzubauen. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 65 für das Jahr 2018 ein Haushaltsresteabbau von 2,6 Mio. € enthalten. In 2018 wird es jedoch zu einem Resteaufbau von 9,9 Mio. €  kommen, da aufgrund fehlender Vorleistungen, einer stark ausgelasteten Bauwirtschaft, Ablaufstörungen (z.B. Winter, Kampfmittel, Schadstoffe, Bodenverhältnisse, Umplanungen) sowie unerwartete Personalabwanderungen nicht die für 2018 geplanten Umsätze erzielt werden können. Zugleich können keine Sondereffekte wie z.B. die umsatzstarken Flüchtlingsbauten genutzt werden. Bis zum Jahresende 2022 kann der geplante Resteabbau aller Voraussicht nach dennoch erreicht werden.

 

Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den Fachbereich 66 Haushaltsreste von 17,1 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 10 Mio. € abzubauen. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 66 für das Jahr 2018 ein Haushaltsresteabbau von 2 Mio. € enthalten. Für das Jahr 2018 wird aktuell von einem geringeren Haushaltsresteabbau ausgegangen. Hintergrund sind insbesondere Großprojekte wie Stadtstraße Nord (Klage gegen die Planfeststellung) und Erschließung Fichtengrund (Klinikum), die aufgrund äußerer Rahmenbedingungen verschoben wurden.

 

 

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise