Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09166
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht: Kompensationsmaßnahmen für die Verlängerung der Start- und Landebahn der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FHG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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24.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verlängerung der Start- und Landebahn ist durch Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 15.01.2007 genehmigt worden; Bestandteil ist u. a. der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), mit dessen Maßnahmen die massiven Eingriffe in den Querumer Wald kompensiert werden sollen.
Im LBP sind insbesondere umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen in einer Größe von über 130 ha auf dem Stadtgebiet Braunschweigs sowie weitere ca. 41 ha auf Flächen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel zur Neubegründung von Wald festgelegt.
Für den im Zuge der Start- und Landebahnverlängerung erfolgten Eingriff wurden durch die Umsetzung der planfestgestellten Ersatzpflanzungen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig insgesamt 624.233 Gehölze gepflanzt. Diese teilen sich auf in: 533.966 Forstpflanzen im engeren Sinn; 90.090 Gehölze für die Waldränder und 177 Obstbäume.
In den Zahlen noch nicht enthalten sind die Kompensationsflächen/-maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes, d. h. die in Wolfsburg und in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel festgesetzten Anpflanzungen in einer Größe von ca. 41 ha.
Die Aufforstungen wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ausgeführt.
Die Verwaltung hat seit der Umsetzung des Vorhabens hierzu bereits mehrfach berichtet; zuletzt u. a.:
- BezRat 113; Mitteilung 17-04528-01 vom 15.09.2017;
Anfrage Gruppe SPD/Grüne
- PlUA; Mitteilung 17-04966-01 zur Sitzung am 09.08.2017;
Anfrage der BIBS-Fraktion
In dem o. g. Planfeststellungsbeschluss ist der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FHG) u. a. eine Überprüfung der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen („Erfolgskontrolle“) sowie der Wirksamkeit („Funktionskontrolle“) in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden aufgegeben worden.
Wie in der Mitteilung 17-04528-01 bereits ausgeführt, ist dazu ein auf 20 Jahre angelegtes Konzept festgelegt worden. Der gewählte Zeitraum ergibt sich aus der langen Entwicklungszeit des Biotoptyps „Wald“. In diesem Rahmen zeigen die bisherigen Monitoringergebnisse u. a., dass die ausgebrachten Nisthilfen von Fledermäusen inzwischen gut angenommen wurden. Ferner konnte festgestellt werden, dass sich im Waldbetroffenheitsbereich durch den hohen Totholzanteil ideale Bedingungen für Pilze
ergeben haben, die zahl- und artenreich vertreten sind. Dies gilt auch für die Artengruppe der holzzersetzenden Käfer.
Das erste, sehr umfassende Untersuchungsprogramm mit Einschluss einer Beurteilung des Anwuchsergebnisses der Anpflanzungen ist nunmehr im Jahr 2017 durchgeführt worden. Der umfangreiche Bericht darüber liegt der Verwaltung seit dem 19. September 2018 vor und wird jetzt sorgfältig geprüft.
Hinsichtlich der neu angelegten Waldflächen zeichnet sich jetzt jedoch bereits ab, dass seitens der FHG vermutlich wegen des teilweisen Ausfalls von Gehölzen zeitnah Nachpflanzungen in den Aufforstungsflächen vorgenommen werden müssen. Der konkrete Umfang und die Details entsprechender Maßnahmen können erst jedoch nach Abschluss der Prüfung beziffert werden. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit unaufgefordert berichten.
