Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09120
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 (deckungsgleich mit dem Stadtbezirk 120 - Östliches Ringgebiet)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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17.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Daniela Engelbrecht wurde erstmalig am 23. Oktober 2013 vom Stadtbezirksrat 120 (Östliches Ringgebiet) für 5 Jahre zur Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirkes 3 gewählt. Frau Engelbrecht hat sich bereit erklärt, das Amt für weitere 5 Jahre auszuüben; eine Wiederwahl ist möglich.
Durch ihre Tätigkeit als Schiedsperson und die seit ihrer erstmaligen Wahl zur Schiedsfrau im Jahr 2013 erfolgreich durchgeführten Schlichtungsverfahren sowie die Teilnahme an verschiedenen fachbezogenen Fortbildungen verfügt Frau Engelbrecht in besonderem Maße über die für eine Schiedsperson erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Daneben engagiert sich Frau Engelbrecht im Vorstand der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) als ehrenamtliche Geschäftsführerin.
Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 120 zuständig.
