Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-09188

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die LKW-Maut galt bisher nur auf Autobahnen und Teilen des Bundesstraßennetzes. Zum 1. Juli 2018 wurde sie nun auch auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Davon betroffen sind demzufolge auch die innerörtlichen Abschnitte der Bundesstraßen in der Baulast der Kommunen - die Baulast liegt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 bei der entsprechenden Gebietskörperschaft.

Die bisherige Mautregelung führte immer häufiger dazu, dass der Schwerlastverkehr auf Landes- und Kommunalstraßen ausgewichen ist, um die Mauterhebung zu umgehen. Besonders betroffen von diesem Umstand ist deshalb das kommunale Straßennetz. Infolge dessen sind eine stärkere Straßenabnutzung sowie Lärm- und Emissionsbelastung für die Anwohner in den Städten zu beobachten gewesen. Mit Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen ist aus Sicht der Kommunen zu hoffen, die Mautflüchtigen zu stoppen.

Der Deutsche Städtetag fordert bereits seit längerem die Beteiligung der kommunalen Baulastträger an den Mauteinnahmen. Bund und Länder haben sich nun auf ein Verfahren zur Verteilung des kommunalen Anteils der LKW-Maut verständigt. Ist eine Stadt Träger der Straßenbaulast einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße, steht ihr das Mautaufkommen zu.

Zu Berücksichtigen ist, dass Einnahmen aus der LKW-Maut in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesstraßen zu verwenden sind. Die Beteiligung an den Mauteinnahmen kann somit für die Kommunen zukünftig eine verlässlichere Finanzierungsgrundlage für den Erhalt der Infrastruktur darstellen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Kilometer in der Baulast der Kommune betrifft das in Braunschweig?

2. Mit welchen Einnahmen rechnet die Verwaltung pro Jahr aus der LKW-Maut?

3. Wie wird sichergestellt, dass die Einnahmen für den Straßenbau und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden?

 

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