Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-09219
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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24.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Einstimmig wurde in der Ratssitzung am 21. Juni 2016 auf Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 16-02517) beschlossen, dass für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch der Ankauf von Flächen außerhalb Braunschweigs einzubeziehen ist. Hintergrund ist der selbstverständliche Umstand, dass zwar an der Stadtgrenze das vom Rat ausgeübte Planungsrecht endet, nicht jedoch die Welt. Und aufgrund der endlichen Fläche auf unserem Stadtgebiet drängt sich die Verlagerung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in benachbarte Gebietskörperschaften geradezu auf.
Seit dem o.g. Ratsbeschluss hat es jedoch keinerlei Rückmeldungen seitens der Verwaltung über Grundstücksankäufe gegeben. Vielmehr ist - gerade in den letzten Monaten - mehrmals berichtet worden, dass Planungen aufgrund nicht vorhandener Ausgleichs- und Ersatzflächen in Braunschweig stocken und der Ratsbeschluss nicht angewendet werde.
Ferner wurde die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss aufgefordert, sich externe Expertise von solchen Kommunen zu holen, die bereits Erfahrungen mit dem Ankauf von Flächen außerhalb des eigenen Gebietes gemacht haben. Und nicht zuletzt sollte die städtische Bodenvorratspolitik intensiviert werden, um in ausreichendem Maße Flächen zur Verfügung zu haben und damit erheblichen Zeitverzug und hohen Kostenaufwand zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung den angesprochenen Ratsbeschluss angewendet und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden außerhalb Braunschweigs realisiert?
2. In welchem Maße hat die Verwaltung, wie im Antrag vom 21. Juni 2016 gefordert, die städtische Bodenvorratspolitik intensiviert?
3. In welcher Form und mit welchen Kommunen hat sich die Verwaltung zur Klärung relevanter Fragen bezüglich des Ankaufs von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des eigenen Gebietes in Verbindung gesetzt?
