Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erfahrungs- und Meinungsaustausch zur Anwendung der Experimentierklausel/Konzernkreditfinanzierung am 20. August 2018 im Niedersächsischen Innenministerium
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Innenministerium hatte im August d. J. alle niedersächsischen Kommunen, die die Möglichkeit der Experimentierklausel/Konzernkreditfinanzierung ausnutzen, zu einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch nach Hannover eingeladen. Teilgenommen haben Vertreter der Städte Göttingen, Hildesheim, Emden, Osnabrück, Neustadt am Rübenberge und Braunschweig. Begleitet wurde die Veranstaltung auch von Vertretern der Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium.
Ziel des Gespräches war es, die in den beteiligten Kommunen bezüglich der Experimentierklausel gesammelten Erfahrungen zu erörtern und zu bewerten. Das Innenministerium hat der Berichterstattung der Kommunen für den in 2019 dem Landtag vorzulegenden Erfahrungsbericht besondere Bedeutung beigemessen. Von diesem Erfahrungsbericht wird es abhängen, ob die Möglichkeit der Konzernkreditfinanzierung nach § 181 NKomVG weiterhin und unverändert gelten, ob sie verändert oder ob sie aus dem Gesetz herausgenommen wird.
Fazit des Erfahrungs- und Meinungsaustausches:
- Alle beteiligten Kommunen haben sich übereinstimmend für eine Fortführung der Konzernfinanzierung ausgesprochen.
- Die Kommunen, die die Konzernfinanzierung bereits seit mehreren Jahren nutzen, berichteten über erhebliche wirtschaftliche Vorteile für die Kommune.
Die Stadt Braunschweig nutzt die Möglichkeiten der Experimentierklausel/Konzernfinanzierung in 2018 erstmals. Bereits aus den ersten Finanzierungsgesprächen deuten sich auch hier wirtschaftliche Vorteile der Konzernkreditfinanzierung gegenüber den bisherigen Kreditfinanzierungen der Konzerngesellschaften an.
- Die überwiegende Anzahl der beteiligten Kommunen berichteten, dass die Konzernkreditfinanzierung wesentlich zu einer Verbesserung der Beteiligungssteuerung beigetragen hat. Allein in einer Stadt haben sich Konzerntöchter vehement und erfolgreich gegen diese Art der Konzernfinanzierung gewehrt hätten.
In Braunschweig sind die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH, die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH in die Konzernfinanzierung einbezogen. Die bisher in diesem Zusammenhang notwendigen Abstimmungen waren intensiver als die Gespräche zuvor. Eine Verbesserung der Beteiligungssteuerung ist somit auch hier zu erkennen. Die beiden erstgenannten Gesellschaften haben keine Erfahrungen in der Aufnahme von Krediten. Sie erkennen in der Unterstützung durch die Kernverwaltung den Vorteil, für Kreditaufnahmen kein eigenes Know-how aufbauen zu müssen. Die Verkehrs-GmbH nimmt trotz eigener Erfahrungen in der Aufnahme und Abwicklung von Krediten an der Konzernfinanzierung teil. Der für die Konzernfinanzierung in der Kernverwaltung und/oder der jeweiligen Konzerntochter entstehende zusätzlich Aufwand kann m. E. vernachlässigt werden, da damit der Aufwand für eine alternative Kreditaufnahme mit kommunaler Bürgschaft entfällt.
- Das Innenministerium hat auch darum gebeten, Wünsche für eine ggf. zukünftige Ausgestaltung der Konzernkreditfinanzierung zu formulieren.
Wunsch der Stadt Braunschweig ist es in diesem Zusammenhang, dass bei einer Fortsetzung der Konzernfinanzierung die Übertragung einer genehmigten Konzernkreditaufnahme auf das Folgejahr ermöglicht werden sollte. Dieses insbesondere deshalb, weil die konkreten Liquiditätsbedarfe der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH und der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH von Bau- und Planungsfortschritten sowie von Förderzusagen abhängen und es deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass die für ein Kalenderjahr eingeplante Kreditfinanzierung erst im Folgejahr notwendig wird.
Weiterer Wunsch ist, dass die Möglichkeit einer Konzernkreditfinanzierung auch für solche Gesellschaften geöffnet wird, die keine Eigengesellschaften, deren Gesellschafter aber ausschließlich Kommunen sind. Damit wäre eine Konzernkreditfinanzierung z. B. der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH möglich, deren Gesellschafter die Landkreise Gifhorn und Helmstedt und die Städte Wolfsburg und Braunschweig sind.
Das Innenministerium geht davon aus, dass der Niedersächsische Landtag in 2019 darüber entscheidet, ob die Möglichkeit der Konzernfinanzierung in der bisherigen oder in veränderter Form oder gar nicht fortgeführt wird.
