Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09154
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der ständigen Vertreterin der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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26.10.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sicherstellung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die nach aktueller Recht-sprechung zur Mitwirkung an allen gleichstellungsrelevanten Maßnahmen verpflichtet ist, ist der Einsatz einer ständigen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten erforderlich.
Auf die verwaltungsinterne Stellenausschreibung ist nur die Bewerbung der Beschäftigten Ulrike Adam eingegangen. Frau Adam ist aus Sicht der Verwaltung für den Dienstposten der ständigen Vertreterin der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten uneingeschränkt geeignet.
Frau Adam ist seit 24. März 2003 als Mitarbeiterin für gleichstellungsrelevante Fragen und Angelegenheiten im Referat 0150 Gleichstellungsreferat eingesetzt und wurde ab 1. August 2012 zur stellvertretenden Leiterin des Referats bestellt. Mit der Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) besitzt sie das erforderliche sozialwissenschaftliche Fachhochschulstudium.
Auf Grund ihrer Tätigkeiten verfügt Frau Adam über die für die Wahrnehmung des Aufgaben-gebiets erforderlichen mehrjährigen praktischen Erfahrungen in frauenpolitischen Themen-feldern. Zudem besitzt sie die notwendigen Kenntnisse in der Arbeit mit Redaktionssystemen und Onlinepublikationen und verfügt über sehr gute Kommunikations-, Kooperations-, und Kontaktfähigkeiten.
Die Beschlussfassung über die Bestellung der Beschäftigten Ulrike Adam als ständige Ver-treterin der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten obliegt gemäß § 8 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung dem Ver-waltungsausschuss der Stadt Braunschweig.
Gleichzeitig mit der Bestellung zur ständigen Vertreterin der hauptamtlichen Gleichstellungs-beauftragten endet die Mitgliedschaft von Frau Adam zum Personalrat Allgemeine Verwal-tung.
Der Text der Stellenausschreibung und ein Personalblatt mit näheren Angaben zur Person von Frau Adam sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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