Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09269
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierungszusage der Stadt Braunschweig zur Unterstützung der Antragstellung des Staatstheaters für das Projekt "Junger Tanz - Für ein eigenständiges Tanzensemble am Staatstheater Braunschweig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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26.10.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadt Braunschweig sichert dem Staatstheater Braunschweig für die Jahre 2019-2021 eine Finanzierungsbeteiligung für die Antragstellung beim Bundesprogramm „Tanzpakt“ für das Projekt „Junger Tanz - Für ein eigenständiges Tanzensemble am Staatstheater Braunschweig“ in Höhe von insg. 62.500 € zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Staatstheater eine entsprechende Vereinbarung zur Mittelverwendung für das Projekt „Junger Tanz“ abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Projektbeschreibung:
Das Staatstheater Braunschweig hat der Verwaltung das Projekt „Junger Tanz“ vorgestellt, auf dessen Basis ein eigenständiges Tanzensemble am Staatstheater Braunschweig etabliert werden soll. Es hat vor, sich um Fördermittel aus Bundesmitteln in Höhe von rd. 506 T€ über einen Zeitraum von 30 Monaten aus dem sog. „Tanzpakt“ zu bewerben. Ziel der Initiative „Tanzpakt“ ist eine bundesweit koordinierte, auf Qualität und internationale Ausstrahlung orientierte Tanzförderung. Im Rahmen der Initiative werden die Potenziale der Förderung der Länder und Kommunen verbunden und durch ein effizientes und nachhaltiges Förderinstrument des Bundes ergänzt.
„Junger Tanz“:
Ziel des Staatstheaters ist der Aufbau eines eigenständigen Ensembles „Junger Tanz“, das sich, vergleichbar mit der Sparte „Junges Staatstheater“, explizit an ein junges Publikum wendet. Ein eigenständiges Ensemble „Junger Tanz“ existiert bisher an keinem deutschen Stadt- oder Staatstheater. Dies würde ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Braunschweig, die Region und das Land Niedersachsen bedeuten. Zwar gibt es junge Ensembles, wie das Bundesjugendballett mit Sitz in Hamburg oder das Bayrische Junior Ballett München, diese jedoch richten sich in ihrer Arbeit nicht explizit an ein junges Publikum. Das Staatstheater Braunschweig könnte hier eine Leuchtturmfunktion übernehmen und bundesweit als Modell für weitere Initiativen dieser Art dienen.
Konkret beabsichtigt das Staatstheater Braunschweig, professionellen zeitgenössischen Tanz für Kinder und Jugendliche zu fördern und somit den Tanz in Braunschweig und der Region Niedersachsen zu stärken. Diesbezügliches Motiv ist: Tanz überwindet Barrieren und kennt keine sprachlichen Grenzen. Tanz sowie selbst zu tanzen ist unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft möglich, erreicht alle Schulformen und vermittelt kulturelle Werte. Es sollen Choreographien geschaffen werden, die die aktuellen Themen von Kindern und Jugendlichen widerspiegeln und Tanzformate und Performances für junge Menschen entwickelt werden, um sie so für die Kunstform Tanz zu sensibilisieren und zu begeistern.
II. Antragsvoraussetzung Kofinanzierung:
Antragsvoraussetzung für das Förderprogramm ist u. a., dass die Finanzierung zusätzlich zum bestehenden Stammbudget durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weitere Förderer grundsätzlich in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Fördersumme bei Antragstellung bestätigt wird. Nur wenn diese Drittmittelbestätigung vorliegt, kann sich das Staatstheater um die Mittel des Bundes bewerben. Es handelt sich um zusätzliche Mittel, da es dem Staatstheater trotz des städtischen Zuschusses von ca. 10,5 Mio. € (Verpflichtung aus dem Staatstheatervertrag) nicht möglich ist, aus den Mitteln des Landes und der Stadt den Aufbau einer jungen Tanzsparte zu finanzieren, da die Mittel gerade auskömmlich für den regulären Theaterbetrieb sind – hingegen Sonderprojekte hieraus nicht realisierbar sein würden. Die vom Staatstheater vorgesehene Finanzierung enthält ein Gesamteinnahmevolumen von rd. 1 Mio. €. Eine Förderung der Stadt Braunschweig wird in Höhe von insgesamt 62.500 €, verteilt über 3 Haushaltsjahre, erbeten. Nur wenn das Staatstheater sich um eine zusätzliche Finanzierung des Bundes bemüht und weitere Drittmittel einwirbt, kann die nötige Grundfinanzierung für das Projekt Junger Tanz gesichert werden. Folgendes Finanzierungsmodell hat das Staatstheater zugrunde gelegt:
Das Gesamtbudget des Projektes wird derzeit vom Staatstheater wie folgt geplant:
| Einnahmen (€): | |
1. | Eigenanteil Junges Staatstheater für Tanz | 120.000 |
2. | Einnahmen durch Gastspiele | 75.000 |
3. | Land Niedersachsen (MWK) | 125.000 |
4. | Stadt Braunschweig (Verteilung auf Haushaltsjahre s. unter III.) | 62.500 |
5. | Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK), bislang o. verbindl. Zusage | 62.500 |
6. | Sparkassenstiftung, VW Financial Services, weitere Förderer* | 62.500 |
7. | Fördermittel aus Tanzpakt | 505.575 |
| Gesamteinnahmen: | 1.013.075 |
Verbindliche Zusagen zu den Nummern 5 und 6 liegen dem Staatstheater derzeit noch nicht vor. Sollten diese nicht wie vorgesehen erfolgen, müsste sich das Staatstheater darum bemühen, andere Förderer zu akquirieren.
Die Theaterleitung bestätigte auf Nachfrage, dass der Antrag auch unter Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von 120.000 € und von Einnahmen aus Gastspielen (75.000 €), wie in der Tabelle oben dargestellt, den Antragsvoraussetzungen entsprechen würde.
Das Staatstheater Braunschweig beabsichtigt den Förderantrag zum 14. Dezember 2018 bei der mit der Abwicklung des Förderprogramms betrauten Agentur zu stellen.
III. Bewertung des Antragsentwurfs durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
Der Antragsentwurf wird vom MWK positiv bewertet und in den nächsten Monaten bis zum Antragsstichtag positiv begleitet werden. Die Zusage, dass das Land das Projekt i. H. v. insges. 125 T€ fördert, liegt vor. Das MWK beabsichtigt, die durch die Förderbedingungen des Tanzpaktes vorgesehene Kofinanzierungserklärung in Höhe der im Antragsentwurf vorgesehenen 50 T€ pro Jahr (insges. 125 T€) zum Antragsstichtag vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Landeshaushalt abzugeben und würde es sehr begrüßen, wenn die Stadt Braunschweig ihrerseits den Antrag ebenfalls positiv begleiten könnte und die notwendigen Schritte unternehmen würde, um auch die vorgesehene Kofinanzierungserklärung abzugeben.
IV. Bewertung der Verwaltung und Darstellung der finanziellen Förderung:
1. Bewertung:
Die Verwaltung schließt sich der positiven Bewertung des MWK an und schlägt daher vor, die vom Staatstheater Braunschweig erbetene Kofinanzierungserklärung abzugeben.
Es bestünde hierdurch die Chance, die Anziehungskraft des Staatstheaters beim jungen (in der Tendenz nicht theateraffinen) Publikum aus der Stadt und der Region durch die beabsichtigte Fortentwicklung der Tanzvermittlung des Jungen Staatstheaters in einer neuen Sparte „Junger Tanz“ weiter zu erhöhen, ohne hierfür dauerhaft städtische Mittel aufzustocken, da es sich um eine auf 2,5 Jahre begrenzte Kofinanzierung des konkreten Projektes „Junger Tanz“ handelt.
Die beabsichtigte Förderung von Tanzworkshops und Community-Tanzprojekten mit professionellen Tanzschaffenden kann einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bieten und der Abgrenzung der verschiedenen Milieus entgegenwirken. Auch diese Absicht ist als sehr unterstützenswert zu bewerten. Hinzu tritt das Alleinstellungsmerkmal eines eigenständigen Tanzensembles für das Image der Stadt Braunschweig.
2. Darstellung der städtischen Finanzierungsleistung:
Aufgrund der aus Sicht der Verwaltung sehr werthaltigen Zielsetzung der Stärkung des Tanzbereichs im Staatstheater Braunschweig schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für die Finanzierungszusage aus dem Stammbudget des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft für die Haushaltsjahre 2019-2021 bereitzustellen. Eine Ausdehnung des Haushalts des Dezernats IV wird hierdurch nicht ausgelöst. Insoweit werden durch den Beschluss keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt, sondern die Verwaltung wird legitimiert, eine Finanzierungszusage über die nächsten drei Jahre abzugeben.
Die Mittelbereitstellung erfolgt unabhängig von den Verpflichtungen aus dem Staatstheatervertrag aufgrund der mit diesem Beschluss vorgenommenen abgegebenen freiwilligen Finanzierungszusage der Stadt und verteilt sich wie folgt auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2021:
Haushaltsjahr | 2019 | 2020 | 2021 | gesamt: |
Betrag in € | 25.000 | 25.000 | 12.500 | 62.500 |
VI. Beschlusszuständigkeit:
Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Entscheidung über die Abgabe einer Finanzierungszusage der Stadt zur Unterstützung der Antragstellung des Staatstheaters für das Projekt "Junger Tanz“ ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
Über Rechtsgeschäfte außerhalb des Haushaltsplans beschließt der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig nur, wenn der Vermögenswert 300.000 Euro übersteigt. Unterhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Höhe gelten die allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeitsregeln.
