Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-09064
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen betreffend das Kinder- und Jugendzentrum B58
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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25.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 12. April 2018 erfolgte die Erörterung des Antrages „Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58“ (DS 18-07205).
In diesem Zusammenhang wurden vom Ratsherrn Weber folgende Äußerungen getätigt: (… dass) „dieses B58 als einer der besten Versorgungsorte für verschiedenste Drogen aller Art gilt.“ (…das B 58 ist) „eines der zwei oder drei Zentren in Braunschweig für die Drogenver-sorgung“ (…).
Diese Ausführungen wurden seitens der Verwaltung zum Anlass genommen die Polizei-inspektion (PI) Braunschweig schriftlich zu informieren.
Die PI Braunschweig teilte daraufhin mit, dass nach den Ermittlungen des Fachkommis-sariats für Betäubungskriminalität für den Abfragezeitraum 1. Januar 2016 bis 11. Juli 2018 keine angezeigten Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendzentrum (KJZ) B58 feststellbar waren. Die Ergebnisse der zeugenschaft-lichen Vernehmungen des Hinweisgebers wurden mit dem polizeilich angelegten Vorgang zuständigkeitshalber zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gesandt.
Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhielt die PI Braunschweig am 28. August 2018 die Rückmeldung, dass das eingeleitete Verfahren aufgrund mangelnder konkreter Anhaltspunkte und mangelnder Bereitschaft des Hinweisgebers eingestellt wurde.
Die Angaben von Ratsherrn Weber in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 12. April 2018 haben sich auch durch polizeiliche Ermittlungen nicht bestätigt.
