Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-09281
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelmäßige Überprüfung des Alters unbegleiteter Ausländer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Scherf, Gunnar / AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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01.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Vorlage - 18-08848-01 wird bei unbegleiteten Ausländern nicht das genaue Alter ermittelt, sondern es wird:
- die Minderjährigkeit oder
- Volljährigkeit festgestellt, oder
- es liegt ein Zweifelsfall vor.
Demnach kann es vorkommen, dass ein 17 Jähriger ein Alter von 14 Jahren angibt und bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme richtigerweise als minderjährig eingestuft wird.
Nach einem Jahr würde in diesem Fall keine Minderjährigkeit mehr vorliegen, laut eigenen Angaben wäre der unbegleitete Ausländer aber erst 15 Jahre alt.
Wie werden solche Fälle beachtet?
In welchen zeitlichen Abständen wird die qualifizierte Inaugenscheinnahme bei als minderjährig eingestuften Personen wiederholt?
