Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-09263

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Während einige Städte ihre Schulhöfe schon in den neunziger Jahren freigegeben haben, entdecken nun - vor dem Hintergrund der immer kleiner werdenden Freiflächen durch Nachverdichtung - auch zahlreiche andere Städte die Vorzüge von Schulhöfen als Spiel- und Bewegungsplätze, die außerhalb der Schulzeiten geöffnet haben (Münster, Hamburg, Karlsruhe, München, Neuss, Lingen, Emden, Stuttgart, Iserlohn etc. ). Teilweise haben die Schulträger sogar die Sportplätze für die außerschulische Nutzung freigegeben, auch um dicht besiedelte Wohngebiete familienfreundlicher zu machen. Selbst in Hannover gibt es jetzt erste Versuche mit einer Freigabe zur Probe der nach Betreuungsschluss ungenutzen Flächen.

 

In Braunschweig jedoch teilte die Verwaltung im Stadtbezirk 120 in der Stellungnahme 17-05865-01 https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009654 vielfältige Bedenken in Bezug auf die Öffnung von Schulhöfen für die Öffentlichkeit mit.

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  • Sind alle Schulen in städtischer Trägerschaft nach einer generellen Freigabe der Schulhöfe für die öffentliche Nutzung durch spielende  Kinder und Jugendliche, oder andere Zwecke (z.B. für nicht gewerbsmäßige Flohmärkte oder  Stadtteilfeste uvm.) befragt  worden und wenn ja,

 

  • mit welchem Ergebnis wurden wann und wer innerhalb der Schule (Schulleitung, Schülerbeteiligung, SSR?) und  außerhalb der Schule befragt (Anwohner, Jugendzentren in der Nähe etc.?)

 

  • welche zeitlichen Öffnungsangaben waren zur Auswahl gestellt (Ferienzeit, wochentags von-bis, Wochenende etc.)?

 

 

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